Rechtsanwalt für Sozialrecht in Augsburg

Das Sozialrecht bildet einen Bereich des Verwaltungsrechts und stellt ein wichtiges Rechtsgebiet dar, das zur Erfüllung der Sozialstaatprinzipien beiträgt. Bürger erhalten Hilfe bei sozialrechtlichen Problemen und Schutz gegenüber Standardrisiken, die unter anderem Einkommensminderung, Arbeitslosigkeit oder Unfälle umfassen.

Als Rechtsanwalt mit einer Spezialisierung auf Sozialrecht in Augsburg treten wir für Ihre Rechte ein und unterstützen Sie in allen sozialrechtlichen Belangen. Zu diesen gehören vorrangig alle Problematiken, die in Zusammenhang mit Sozialleistungen sowie Hilfen von staatlichen Leistungsträgern stehen. Für Ihre Rechte setzen wir uns als Rechtsanwalt bei der Agentur für Arbeit, beim Jobcenter, beim Sozialamt, bei Versicherungsunternehmen sowie anderen Institutionen ein und bieten Ihnen darüber hinaus eine umfassende wie proaktive Beratung.

Kompetenzfelder & Leistungen

Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht kommt unseren Mandanten der multidisziplinäre Blick insbesondere zugute, da etwa bei Gestaltungen und Abwicklungen von Vertragsbeziehungen zu in- und ausländischen Kunden, Lieferanten und Partnern sowie Gesellschaften die Fragestellungen und Lösungen aus einem Guss entwickelt werden können.

Erbrecht & Fragen der Unternehmensnachfolge

Unternehmen im Generationsumbruch brauchen besondere Beratung; Erbrecht und Fragen der Unternehmensnachfolge verlangen nach Vertrauenswürdigkeit und Einfühlungsvermögen sowie die Umsetzung von Ideen unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und erbrechtlicher Fragestellungen. Die Berater von Ott & Partner arbeiten in diesen Bereichen seit vielen Jahren erfolgreich im Team zusammen. Profitieren auch Sie hiervon!

Unternehmenskäufe, -verkäufe, M&A

Für Merger & Akquisition setzen wir interdisziplinäre Teams ein. Denn der mehrdimensionale Austausch bringt unseren Mandanten bessere Lösungen und mehr Sicherheit. Vernetztes Denken, verbesserte Chancen: mit diesem Ansatz begleiten wir Sie von der Due Diligence bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- und Sozialrecht als komplexes Gebiet mit stetigen Veränderungen und Neuerungen stellt auch erfahrene Arbeitgeber ständig vor neue Herausforderungen. Durch die Bündelung von Fachkompetenz und hoher Leistungsbereitschaft erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam durchdachte und effiziente Lösungen.

Existenzgründungen, Start-Up

Für alle Start-Ups ist ein wertvolles Erstgespräch mit Hinweisen und Tipps sowie die kostengünstige Gründung eines Unternehmens ein wichtiger Start in die Eigenständigkeit. Wir beraten Sie dabei sehr gerne.

 Magnus Dühring

Magnus Dühring

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Tel.: 0821 5030124
Fax: 0821 5030129

E-Mail: duehring@ott-partner.de

Mathias Mörz

Mathias Mörz

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant

 

Tel.: 0821 50301284
Fax: 0821 50301824

E-Mail: moerz@ott-partner.de

Rechtsberatung durch Ott & Partner

Ott & Partner vertraut auf einen interdisziplinären Ansatz, um Ihre Rechtsangelegenheiten im Sozialrecht zuverlässig ans Ziel zu bringen. Gebiete des Sozialrechts stimmen wir mit unternehmerischen sowie steuerlichen Anforderungen ab. In der Folge ist es uns möglich, Sie bei einer wirtschaftlich optimalen Umsetzung Ihrer Vorhaben zu unterstützen und Rechtsrisiken gleichzeitig zu minimieren.

Unsere Leistungen als Rechtsanwalt reichen von der intelligenten Unternehmensplanung über Businesspläne und Konzepte für Startups bis hin zu Sanierungskonzepten, mit denen wir Sie bei einer erfolgreichen Etablierung sowie Entwicklung Ihres Unternehmens unterstützen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen in Augsburg bei Fragen zum Sozialrecht zur Verfügung und unterstützen Sie beratend wie vertretend, wenn sozialrechtliche Probleme vorliegen.

Ott & Partner: Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Augsburg

Sie haben Fragen zu Themen aus dem Sozialrecht oder leiden derzeit unter einem sozialrechtlichen Problem und suchen eine Kanzlei, die Sie proaktiv berät und zuverlässig vertritt? Dann vertrauen Sie auf die Expertise von Ott & Partner: Schon seit vielen Jahren betreuen wir Mandate in Deutschland, Europa und weltweit.

Als eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien in Augsburg begründen wir unseren Erfolg auf Fachkompetenz, Diskretion und einer hohen Leistungsbereitschaft. Unsere Mandanten betreuen wir ganzheitlich und vertrauensvoll. Dabei garantieren wir Ihnen Expertenwissen auf dem höchsten Niveau und eine persönliche Beratung in allen Belangen des Sozialrechts.

Experten für Sozialrecht in Augsburg

Als Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützen wir Sie sowohl als Arbeitnehmer wie auch als Arbeitgeber. Unser Ziel besteht darin, Ihre Rechte und Pflichten aufzuzeigen, diese zu wahren und, wenn nötig, vor Gericht zu verteidigen. Um einen langwierigen, nervenaufreibenden und kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden, tritt unser Expertenteam gerne auch als Mediator ein.

Wir empfehlen Ihnen, bei Fragen oder ersten Anzeichen eines Problems im Bereich des Sozialrechts auf die Expertise von Ott & Partner zu vertrauen. Denn als Rechtsanwalt bieten wir Ihnen Diskretion, langjährige Erfahrung und eine ganzheitliche Betreuung, für die wir Ihnen auch außerhalb von Augsburg zur Verfügung stehen.

Spezialisierungsbereiche des Sozialrechts

Das Sozialrecht umfasst verschiedene Spezialisierungsbereiche, die sich mit sozialen Leistungen und Rechten befassen. Diese Rechtsgebiete sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt, das in insgesamt zwölf Bücher unterteilt ist. Jedes Buch behandelt einen bestimmten Aspekt des Sozialrechts, wie zum Beispiel das Sozialgesetzbuch III (SGB III) für Arbeitsförderung oder das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für Sozialhilfe.

Innerhalb des Sozialrechts gibt es eine Vielzahl von Fachgebieten, auf die sich Rechtsanwälte spezialisieren können. Dazu gehören Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Rehabilitation und Behindertenhilfe.

Beispiele für Sozialleistungen, die unter das Sozialrecht fallen, sind Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente, Sozialhilfe, Pflegegeld und Rehabilitation. Ein Anwalt für Sozialrecht kann in diesen Bereichen rechtliche Unterstützung bieten und bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen.

Fachgebiete des Sozialrechts

Das Fachgebiet des Sozialrechts umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen, die sich mit den sozialen Sicherungssystemen befassen. Dabei geht es um die Regelungen und Ansprüche, die Menschen in bestimmten sozialen Situationen zustehen.

Ott & Partner sind renommierte Anwälte für Sozialrecht in Augsburg, die ein breites Spektrum an Fachgebieten abdecken. Sie bieten ihren Mandanten kompetente Beratung und Vertretung in den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Rehabilitation und Behindertenhilfe.

Mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem umfangreichen Fachwissen sind sie bestens mit den Gesetzen und Regelungen des Sozialrechts vertraut. Sie kennen die Rechte und Pflichten der Mandanten und setzen sich kompetent für deren Interessen ein.

Ott & Partner haben sich einen ausgezeichneten Ruf in der Region erarbeitet, indem sie ihren Mandanten eine persönliche und engagierte Beratung bieten. Sie verstehen die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten und setzen sich dafür ein, deren rechtlichen Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Vor den Sozialgerichten vertreten Ott & Partner ihre Mandanten kompetent und zielführend. Egal ob es um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Arbeitslosengeld II geht, Ott & Partner stehen ihren Mandanten mit Fachwissen und Engagement zur Seite.

Leistungsangebot der Kanzlei

Unsere Kanzlei Ott & Partner bietet ein umfangreiches Leistungsangebot im Bereich des Sozialrechts in Augsburg. Als Anwälte für Sozialrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Mandanten in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem die Beratung und Unterstützung bei Problemen im Sozialrecht, wie zum Beispiel bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), der Grundsicherung im Alter oder bei einem Anspruch auf Sozialhilfe. Wir haben langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und können unseren Mandanten dabei helfen, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Unsere Anwälte sind auf verschiedene Fachgebiete im Sozialrecht spezialisiert. Wir können in Bereichen wie der Behindertenrecht, dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Sozialversicherungsrecht umfassende Beratung und Vertretung anbieten. Unsere Fachanwälte für Sozialrecht verfügen über fundiertes Fachwissen und sind bestens mit den komplexen Gesetzen und Regelungen vertraut.

Unser Ziel ist es, unseren Mandanten auf ihrem Weg zu ihrem Recht zur Seite zu stehen und ihnen juristischen Beistand zu bieten. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Spezialisierung im Sozialrecht sind wir in der Lage, eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung anzubieten.

Wenn Sie Hilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten benötigen, stehen wir Ihnen als kompetente Anwälte für Sozialrecht in Augsburg gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und lassen Sie sich von unserem Fachwissen und unserer Erfahrung überzeugen.

Die Partner der Kanzlei Ott & Partner:

Trotz unserer unterschiedlichen Kompetenzen und Fachbereiche, haben wir Partner doch eine wichtige Gemeinsamkeit: Den Anspruch, sich mit dem umfassenden Wissen und der enormen Leistungsbereitschaft von Ott & Partner für unsere Mandanten und ihre Ziele einzusetzen.

FAQ

Welche Leistungen fallen unter das Sozialrecht, z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Krankengeld usw.?

Das Sozialrecht umfasst verschiedene Leistungen, die Menschen in Augsburg in Anspruch nehmen können. Eine dieser Leistungen ist das Arbeitslosengeld, das Personen erhalten, wenn sie arbeitslos sind und die Voraussetzungen erfüllen. Das Arbeitslosengeld dient als finanzielle Unterstützung während einer Phase der Arbeitslosigkeit und soll den Betroffenen helfen, ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Hilfen und Einkünfte als Einkommen im Sinne des Sozialrechts bewertet werden. Bestimmte Einkommensarten, wie zum Beispiel Kindergeld oder bestimmte Leistungen nach dem SGB II, werden nicht als Einkommen angerechnet. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Menschen, die auf Leistungen des Sozialrechts angewiesen sind, nicht benachteiligt werden.

Um Sozialhilfe in Augsburg erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem ein Bedürftigkeitsnachweis, das heißt, dass das Einkommen und Vermögen des Betroffenen unterhalb bestimmter Grenzen liegen müssen. Zudem müssen andere Möglichkeiten der Hilfe ausgeschöpft sein und der Bedarf an Sozialhilfe nachgewiesen werden.

Die genauen Regelungen und Voraussetzungen des Sozialrechts können komplex sein. Daher ist es ratsam, sich bei Fragen oder Problemen an einen Anwalt für Sozialrecht in Augsburg zu wenden, der über das nötige Fachwissen und die Erfahrung verfügt, um bei der Durchsetzung und Aufrechterhaltung von Ansprüchen zu helfen.

Welche Rolle spielen die Sozialgerichte und wie läuft ein sozialrechtlicher Prozess ab?

Das deutsche Sozialrechtssystem umfasst verschiedene Instanzen, die für die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche zuständig sind. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Sozialgerichte. Diese entscheiden über Streitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern und Hilfebedürftigen oder anderen betroffenen Personen.

Der Ablauf eines sozialrechtlichen Verfahrens kann grob in mehrere Schritte unterteilt werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Betroffene einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellt und gegebenenfalls einen Widerspruch einlegt, wenn der Antrag abgelehnt wird. Wenn der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, kann der Betroffene Klage beim Sozialgericht einreichen.

Das Sozialgericht prüft den Fall und hört in der Regel beide Seiten an. Es kann vorkommen, dass das Gericht einen Vergleich vorschlägt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird eine mündliche Verhandlung angesetzt, bei der die Argumente der Parteien ausgetauscht werden.

Nach der Verhandlung fällt das Sozialgericht sein Urteil. Wenn eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden ist, kann sie Berufung einlegen, und der Fall wird vor das Landessozialgericht gebracht. Dort wird der Fall erneut geprüft und gegebenenfalls eine neue Entscheidung getroffen.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts kann wiederum angefochten werden, indem man Revision beim Bundessozialgericht einlegt. Dies ist jedoch nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn grundsätzliche Fragen des Sozialrechts geklärt werden sollen.

Insgesamt durchlaufen sozialrechtliche Verfahren verschiedene Instanzen, um sicherzustellen, dass Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Sozialrechts fair und gerecht gelöst werden.

Welche Rechte und Pflichten haben Betroffene im Bezug auf Sozialleistungen?

Die Rechte und Pflichten von Betroffenen im Zusammenhang mit Sozialleistungen werden durch das Sozialgesetzbuch geregelt. Das Sozialgesetzbuch definiert die Ansprüche, aber auch die Verpflichtungen, die Betroffene haben, um Leistungen zu erhalten.

Rechte von Betroffenen umfassen beispielsweise das Recht auf einen Antrag auf Sozialleistungen, das Recht auf angemessenen Zeitaufwand für die Antragstellung und die Möglichkeit des Widerspruchs bei einer Ablehnung. Darüber hinaus haben Betroffene das Recht auf eine angemessene Unterstützung und Beratung durch Sozialhilfe- oder Beratungsstellen.

Auf der anderen Seite haben Betroffene auch Pflichten, um Sozialleistungen zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe aller relevanten Informationen, die Einreichung von Unterlagen innerhalb von bestimmten Fristen und die Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung des Sachverhalts.

Bei Detailfragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen können Faktoren wie Fristen, Verjährung, Dokumentation, Beweissicherung und eine ordnungsgemäße Vertretung von großer Bedeutung sein. Es ist wichtig, die vorgegebenen Fristen einzuhalten, alle relevanten Informationen zu dokumentieren und gegebenenfalls Beweise zu sichern. Außerdem kann eine ordnungsgemäße Vertretung durch einen Anwalt für Sozialrecht die Chancen auf erfolgreiches Durchsetzen der Ansprüche erhöhen.

Insgesamt ist es für Betroffene wichtig, über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Sozialleistungen informiert zu sein, um ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Ein Verfahren im Sozialrecht kann je nach den geltenden Fristen unterschiedlich lange dauern. Die Hintergrundinformationen geben an, dass Betroffene beispielsweise bestimmte Fristen für die Einreichung von Unterlagen einhalten müssen. Diese Fristen können von Fall zu Fall variieren und haben einen direkten Einfluss auf die Verfahrensdauer.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Dauer eines Verfahrens im Sozialrecht von verschiedenen Faktoren abhängt. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem die Komplexität des Falls, die Verfügbarkeit von Informationen und Beweisen, die Auslastung der zuständigen Behörden oder Gerichte sowie gegebenenfalls die Zusammenarbeit der beteiligten Parteien.

Es gibt keine universelle Antwort auf die Frage nach der genauen Dauer eines Verfahrens im Sozialrecht. Jeder Fall ist individuell und kann unterschiedlich lange dauern. Es ist jedoch ratsam, sich frühzeitig an einen Anwalt für Sozialrecht zu wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten und mögliche Verzögerungen im Verfahren zu minimieren.

Welche Pflichten und Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Sozialrecht?

Im Zusammenhang mit dem Sozialrecht haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Pflichten und Rechte. Das Arbeits- und Sozialrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Sozialleistungen.

Arbeitnehmer haben das Recht, Sozialleistungen zu erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu den wichtigsten Sozialleistungen gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. Die Arbeitnehmer haben die Pflicht, ihre Sozialversicherungsbeiträge pünktlich zu entrichten.

Arbeitgeber haben die Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzuführen. Sie müssen auch die entsprechenden Meldungen und Bescheinigungen ausstellen und abgeben. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Sozialleistungen entsprechen.

Das Arbeits- und Sozialrecht bietet den Arbeitnehmern auch weitere Rechte, wie beispielsweise den Anspruch auf Arbeitslosengeld, Mutterschafts- und Elternzeit, Krankengeld oder Urlaub. Arbeitgeber haben die Verpflichtung, diese Rechte zu respektieren und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Arbeits- und Sozialrecht die Pflichten und Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit Sozialleistungen regelt. Es ist wichtig, dass beide Parteien diese Verpflichtungen respektieren, um ein faires und gerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Bilder: © fotohirsch