Ärzte vertrauen auf unsere Steuerberater mit Fachabteilung für das Gesundheitswesen.

Die 5 häufigsten Fehler von Steuerberatern ohne Fachberaterausbildung:
Sonderausgaben gehen Existenzgründern steuerlich verloren
Weil hier mit Anfangsverlusten die Abschreibungen nicht optimal berechnet wurden.
Existenzgründer werden überrascht von hoher Einkommensteuernachzahlung
Der Existenzgründer wird bei zunächst tilgungsfreien Darlehen für zwei Jahre im dritten Jahr finanziell von der Tilgung, der Einkommensteuernachzahlung und der Zahlung für das Versorgungswerk „überrascht“ weil der Steuerberater ihn dazu nicht informiert hat.
Praxisvergleiche nicht möglich, Optimierungen schwierig zu ermitteln
Der Steuerberater bucht nicht auf einer speziellen Branchensoftware für Ärzte, sodass Praxisvergleiche nicht möglich sind.
Einkommensteuervorauszahlungen werden nicht angepasst
Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen werden zwar dem Arzt überlassen, es wird jedoch keinerlei Konsequenz gezogen, ob die Einkommensteuervorauszahlungen angepasst werden müssen.
Erhebliche Steuermehrbelastung durch falsch gewählten Veräußerungszeitpunkt
Der Zeitpunkt der Praxisveräußerung wird auf den 31. Dezember gelegt, was zu einer erheblichen Steuermehrbelastung führt, da der Veräußerungsgewinn und der laufende Gewinn aus dem letzten Jahr des Praxisbetriebs in einem Jahr liegt. Günstiger wäre hier der 1. Januar, da dann der Veräußerungsgewinn lediglich mit den Versorgungsbezügen versteuert werden muss.
Gehen Sie auf Nummer sicher und Vertrauen Sie auf unsere Steuerberater mit Fachabteilung für das Gesundheitswesen.
Sie sparen Kosten, Zeit und Sie können mehr Gewinne machen, da wir Ihnen im Praxisvergleich aufzeigen können, wo Potenziale stecken.
Rufen Sie uns gerne zu einem unverbindlichen Erstgespräch an:
0821 50301-96 oder schreiben uns Ihr Anliegen: fachabteilung-gw@ott-partner.de
Wir kennen die Herausforderungen für Arztpraxen.
Unsere qualifizierten Steuerberater helfen Ärzten, viel Zeit und Kosten zu sparen.
Im Herzen von Augsburg steht unsere Fachabteilung für das Gesundheitswesen für Sie und Ihre Praxis zur Verfügung.
Unser eingespieltes Kompetenzteam besteht aus:
- Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
- Steuerberatern
- Rechtsanwälten
Diese gebündelte Kompetenz und Erfahrung ist ausgerichtet auf die Anforderungen (steuerlich und rechtlich) von bestehenden Arztpraxen und auch Ärzten, die sich noch in der Gründungsphase befinden.

Unsere maßgeschneiderten Fahrpläne für Ihre jeweilige Situation im Ärzteleben:

Praxisabgabe und Veräußerung
Ihres Lebenswerks:
- Beginn der Planungsabgabe mindestens fünf Jahre vor dem Übergabezeitpunkt
Praxisbewertung - Hilfe beim Finden eines Nachfolgers
- Erstellung des Vertrags zur Praxisübernahme

Übernahme einer bestehenden Arztpraxis (Niederlassungsberatung):
- Berechnung des wahrscheinlichen finanziellen Vorteils der Karrierepfade „Anstellung“ und „Selbstständigkeit“ ab Beginn der Selbstständigkeit bis zum voraussichtlichen Berufsende und damit Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
- Entscheidung über die Praxisform, in die Sie eintreten wollen (Einzelpraxis, BAG, MVZ-mit Sonderregelungen in Bayern)
- Kalkulation der Investitionskosten und deren Finanzierung
- Erstellung des Vertrags zur Praxisübernahme oder dessen Beurteilung
- Erstellung eines Businessplans
- Planung Ihrer Liquidität ab Praxisübernahme inkl. aller Steuer- und Vorsorgezahlungen und unter Berücksichtigung Ihrer privaten Investitionen

Optimierung Ihrer bestehenden Arztpraxis:
- Bei uns erhalten Sie von unserer Fachabteilung die betriebswirtschaftliche Auswertung nicht als Zahlenfriedhof, sondern via WebApp als Reporting im Dashboard-Stil
- So können Sie jeden Monat sehen, wo Ihre Arztpraxis „aus dem Ruder läuft“ und wir eruieren gemeinsam, wo wir gegensteuern müssen
- Auch bei Ihrem wertvollen Gut, den Mitarbeitern, achten wir durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Optimierung der Gehaltsbestandteile darauf, dass vom Bruttogehalt möglichst viel auf dem Bankkonto der Mitarbeiter landet
Steuerliche Stolpersteine bei Ärzten und Praxen, die viele Steuerberater nicht kennen:
Sind Sie bereits bei einem Steuerberater und haben den Eindruck, dass er sich nicht ausreichend auskennt?
Womöglich sind Sie sein einziger Arztmandant?
- Gewerbesteuerliche Infektion der gesamten BAG bei der Anstellung von Ärzten
- Gewerbesteuerliche Infektion der gesamten BAG bei Verträgen der Integrierten Versorgung
- umsatzsteuerliche Beurteilung von Wunschleistungen
- Abschreibungsmöglichkeiten der Vertragsarztzulassung
- Und es gibt noch viele weitere Punkte, die oft übersehen werden und Sie bares Geld kosten können.

Lesen Sie hier, in welchen Bereichen unsere Steuerberater, Fachberater für das Gesundheitswesen, gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten, Sie ganzheitlich und vorausschauend unterstützen können:
- Existenzgründung (Niederlassung, Beteiligung)
- Praxisübertragung
- Praxisnachfolge
- Praxisumstrukturierung
- Investitions- und Expansionsplanung
- Benchmark/Praxisvergleich
- Fördermittelberatung
- Betriebsprüfungen
- Praxiscontrolling
- Etablierung von IGeL-Leistungen
- Praxisbewertungen
- Praxisführung- und entwicklung
- Rentabilitätsberechnung
- Vorbereitung von Bankgesprächen

Lesen Sie hier, in welchen Bereichen unsere Steuerberater, Fachberater für das Gesundheitswesen, gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten, Sie ganzheitlich und vorausschauend unterstützen können:
- Übertragung der Vertragsarztzulassung
- Finanzierung
- Liquiditätsplanung
- Businessplan
- steuerliche Optimierung
Sprechen Sie unsere Steuerberater hierzu an.
Sparen Sie sich Kopfzerbrechen. Unser gesamtes Fachberaterteam steht Ihnen als unser Arztmandant mit Rat und insbesondere mit Tat zur Seite.
Rufen Sie uns gerne zu einem unverbindlichen Erstgespräch an:
0821 50301-96 oder schreiben uns Ihr Anliegen: fachabteilung-gw@ott-partner.de

Unsere Empfehlung für eine reibungslose Zusammenarbeit:
Vereinbaren Sie einen Jour-Fix-Termin zur kontinuierlichen betriebswirtschaftlichen Beratung. Wenn Sie mögen als Videochat deutschlandweit oder für Mandanten in Augsburg und Umgebung, gerne auch persönlich.
Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit unserer Fachabteilung für das Gesundheitswesen:
- Sie profitieren von unserer Erfahrung, denn wir verstehen unsere Arztmandanten und umgekehrt seit vielen Jahren.
- Mit unserem besonderen Know-how, helfen wir Ihnen als Heilberufler und Arzt Steuern zu sparen und Fehler zu vermeiden.
- Genießen Sie die Tatsache, dass wir EBM, GÖA, RLV, Ausschreibung und sonstige Fachbegrifflichkeiten und deren Hintergrund bereits kennen.
- Freuen Sie sich auf konkrete Optimierungsvorschläge durch unseren Praxisvergleich.
- Sie können entspannen, denn wir wissen worauf es ankommt.
Unsere Fachberaterin für das Gesundheitswesen, Frau Görg, freut sich auf Ihren Anruf: 0821 50301-96


Schreiben Sie mir gerne:



©Bildquellen:iStock-1219120627 iStock-668598078 iStock-1029541906 iStock-1296857579 iStock-1278695304 iStock-1212596533 iStock-1248297279 iStock-1296857579 iStock-1278695304 iStock-1212596533 iStock-1213336906 iStock-1223848374 iStock-1250153388 iStock-1161336374 iStock-1302661348 iStock-842852944 iStock-1067778102 iStock-1096024822 iStock-1167356115 iStock-914899628 iStock-666946028