Sie suchen einen Steuerberater mit Fachabteilung für Apotheken in Augsburg und für die Umgebung?

Wir sind Ihre Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) im Herzen von Augsburg für alle Unternehmer – und die es noch werden wollen – im gesundheitsunternehmerischen und medizinischen Umfeld.

Wir erarbeiten zusammen mit unseren Apothekenmandaten zielgerichtete Lösungen und stehen als Fachberater mit Rat und Tat zur Erreichung Ihres Ziels für Ihre Apotheke zur Seite.

Sie als Apotheker möchten sich mit Ihrem Fachberater regelmäßig in betriebswirtschaftlichen Jour- Fix-Terminen in ganz Bayern austauschen? Gerne kommen wir zu Ihnen und zeigen Ihnen auf, wo Ihre Apotheke steht und wie Sie Ihren Apothekenerfolg optimieren können.

Wir haben das besondere Know-how, das Heilberufler und Apotheker benötigen, um ihren Steuerberater zu durchblicken und auf einem Level zu kommunizieren. Wir verstehen unsere Apothekenmandanten und umgekehrt. Wir kennen OTC, FW, RX, ERG, HIMI, DAV, BapO und sonstige Fachbegrifflichkeiten und deren Hintergrund.

Sie haben Fragen an unsere Fachberatung zu Themen wie:

  • Finanzierung
  • Liquiditätsplanung
  • Businessplan
  • steuerliche Optimierung
  • Wieviel verdienen Sie mit welchem Patienten

Wir Steuerberater/Fachberater beraten Sie mit unseren Rechtsanwälten vorrausschauend und ganzheitlich in den Bereichen:

  • Existenzgründung (Niederlassung, Beteiligung)
  • Expansion
  • Apothekenübertragung
  • Apothekennachfolge
  • Apothekenverpachtung
  • Apothekenumstrukturierung
  • Investitions- und Expansionsplanung
  • Benchmark/Apothekenvergleich
  • Fördermittelberatung
  • Betriebsprüfungen
  • Apothekencontrolling
  • Apothekenbewertungen
  • Apothekenführung und -entwicklung
  • Rentabilitätsberechnung
  • Vorbereitung von Bankgesprächen
  • Prüfung des Apothekenmietvertrags
  • Hilfe bei Ihrer Verfahrensdokumentation nach § 2a Abs. 1 ApBetrO und für die Finanzverwaltung
  • Unterstützung bei einer eventuellen Kassennachschau

Stolpersteine beim Apotheker im Bereich Steuern, die Ihr Steuerberater kennen sollte, nicht nur in Augsburg:

  • Bewertung der Vorräte
  • Rückstellung für Retaxierungen
  • Lieferungen zum vollen und zum ermäßigten Umsatzsteuersatz
  • Umsatzsteuerausweis auf Zuzahlungsquittungen
  • Umsatzsteuer auf Rabattgewährung
  • Abgrenzungsfragen von Einbauten in Apotheken

Die 5 häufigsten Fehler beim Steuerberater, der kein Fachberater ist:

Sonderausgaben gehen Existenzgründern steuerlich verloren

Die Abschreibungen wurden beim Existenzgründer mit Anfangsverlusten nicht optimal berechnet, dadurch gehen teilweise Sonderausgaben steuerlich verloren.

Existenzgründer werden überrascht von hoher Einkommensteuernachzahlung

Der Existenzgründer wird von der Zahlung für das Versorgungswerk im dritten Jahr „überrascht“. Auch bei zunächst tilgungsfreien Darlehen für zwei Jahre im dritten Jahr finanziell von der Tilgung. Weiterhin von der Einkommensteuernachzahlung, die meist im dritten Jahr droht! Und dies alles, weil der Steuerberater ihn dazu nicht informiert hat.

Betriebsvergleiche nicht möglich, Optimierungen schwierig zu ermitteln

Der Steuerberater bucht nicht auf einer speziellen Branchensoftware für Apotheken. Apothekenvergleiche sind dann leider nicht möglich!

Einkommensteuervorauszahlungen werden nicht angepasst

Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen werden dem Apotheker überlassen und er ist damit allein gelassen. Es wird keinerlei Konsequenz gezogen, ob die Einkommensteuervorauszahlungen angepasst werden müssen.

Erhebliche Steuermehrbelastung durch falsch gewählten Veräußerungszeitpunkt

Der Zeitpunkt der Apothekenveräußerung wird auf den 31. Dezember gelegt, was zu einer erheblichen Steuermehrbelastung führt, da der Veräußerungsgewinn und der laufende Gewinn aus dem letzten Jahr des Apothekenbetriebs in einem Jahr liegt. Hier wäre der 1. Januar günstiger, da dann der Veräußerungsgewinn lediglich mit den meist ab dann einsetzenden Versorgungsbezügen versteuert werden muss.

Rufen Sie uns gerne zu einem unverbindlichen Erstgespräch an:

0821 50301-96 oder schreiben uns Ihr Anliegen: fachabteilung-gw@ott-partner.de

Unsere maßgeschneiderten Fahrpläne für Ihre jeweilige Situation im Apothekerleben:

Veräußerung Ihres Lebenswerks/Apothekenabgabe:

  • Apothekenbewertung
  • Hilfe beim Finden eines Nachfolgers
  • Erstellung des Vertrags zur Apothekenübernahme

Aufbau Ihres Lebenswerks/Apothekenübernahme:

  • Sie fragen sich nach der Höhe des finanziellen Vorteils der Karrierepfade „Anstellung“ und „Selbstständigkeit“ ab Beginn der Selbstständigkeit bis zum voraussichtlichen Berufsende? Wir berechnen Ihren wahrscheinlichen finanziellen Vorteil und unterstützen Sie damit bei der Entscheidungsfindung
  • Wir kalkulieren Ihre Investitionskosten und unterstützen Sie bei der Finanzierung
  • Sie haben bereits einen Vertrag zur Apothekenübernahme? Gerne beurteilen wir diesen aus steuerlicher und rechtlicher Sicht. Alternativ gestalten wir Ihren Apothekenübernahmevertrag
  • Wir erstellen Ihren Businessplan für Ihren reibungslosen Start
  • Wir planen Ihre Liquidität incl. aller Steuer- und Vorsorgezahlungen. Gerne auch unter Berücksichtigung Ihrer privaten Investitionen ab Apothekenübernahme

Optimierung der Apotheke:

  • Sie kennen Ihre BWA nur als Zahlenfriedhof? Von unserer Fachabteilung erhalten Sie Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung via WebApp als Reporting im Dashboard-Stil
  • Mit dieser speziellen BWA können Sie jeden Monat sehen, wo Ihre Apotheke „aus dem Ruder läuft“. Wir schauen mit Ihnen gemeinsam, ob und wo Ihre Apotheke einer Optimierung bedarf
  • Auch bei uns sind das wertvollste Gut die Mitarbeiter: Hier achten wir durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Optimierung der Gehaltsbestandteile darauf, dass die Mitarbeiter einen möglichst hohen Anteil vom Bruttogehalt erhalten
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Sprechen Sie unsere Steuerberater hierzu an.

Sparen Sie sich Kopfzerbrechen. Unser gesamtes Fachberaterteam steht Ihnen mit Rat und insbesondere mit Tat zur Seite.

 

Bitte rufen Sie mich unverbindlich an für eine erste Information oder senden Sie mir gerne eine kurze Schilderung Ihrer Situation an.

0821 50301-96 oder  fachabteilung-gw@ott-partner.de

Unsere Fachberaterin für das Gesundheitswesen, Frau Görg, freut sich auf Ihren Anruf: 0821 50301-96

Schreiben Sie mir gerne:

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