Kompetenz & Know how aus Augsburg von uns als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Die Kanzlei Ott & Partner, mit Sitz in Augsburg, ist seit vielen Jahren, ein fachkundiger Ansprechpartner zum Thema Arbeitsrecht.

Ihr fachkundiger Ansprechpartner
Die Kanzlei Ott & Partner, mit Sitz in Augsburg, ist seit vielen Jahren, ein fachkundiger Ansprechpartner zum Thema Arbeitsrecht.

  • Setzen Sie auf einen kompetenten Service,
  • Ihren ganz persönlichen Ansprechpartner,
  • eine beste Beratung
  • und dem guten Gefühl, bei Problemen erfahrene Juristen auf Ihrer Seite zu wissen

Für Arbeitgeber und -nehmer
Wir unterstützen beim Thema Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Unser Ziel ist es, Ihre Rechte und Pflichten aufzuzeigen und zu wahren und, falls nötig, uns vor Gericht dafür einzusetzen.
Gerne tritt unser Expertenteam in Augsburg, auch als Mediator ein um ein kostspieligen, nervenaufreibenden und langwierigen Rechtsstreit auszuweichen.

Vertrauen Sie bei Fragen oder auch schon bei ersten Anzeichen eines Problems aus dem Bereich Arbeitsrechts auf das Team von Ott & Partner!

Wir stehen für ganzheitliche Betreuung sowie, Diskretion und langjährige Erfahrung – natürlich auch über die Grenzen Augsburgs hinaus.

Die 5 häufigsten Fragen zum Arbeitsrecht:

Ein klares NEIN. Es gibt jedoch gesetzliche Mindestfristen. 

Laut Paragraf 622 des BGB gilt allgemein, dass ein Arbeitnehmer bei Kündigung die gesetzliche Frist von 4 Wochen (jeweils zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats) beachten muss. Im Arbeitsvertrag kann aber eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein, die dann auch eingehalten werden muss. Falls der Arbeitgeber kündigen möchte, dann müssen auch Beschäftigungsdauer und Alter des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass eine Kündigung grundsätzlich schriftlich zu erfolgen hat.

Ausnahmen bei den Kündigungsfristen bestehen in der Probezeit. Hier beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Das Gleiche gilt auch bei außerordentlichen Kündigungen. Dort hängt es von verschiedenen Faktoren ab, die es im Einzelfall, gerne durch unseren Arbeitsrecht Experten, zu prüfen gilt. Hier kommen Sachverhalte wie Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder Urlaubsantritt ohne Genehmigung infrage.

Überstunden können vom Arbeitgeber, im zulässigen Rahmen, gefordert werden, sofern dies im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung explizit angegeben ist. Außerdem gibt es unvorhergesehene Ausnahmesituationen (Notfälle oder Schadensabwehr) bei denen der Arbeitgeber Überstunden anordnen kann.

Wenn der Arbeitnehmer zulässige Überstunden ablehnt, kann eine Abmahnung und sogar eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgen. Dies gilt es im Einzelfall zu klären, am besten mithilfe von unseren Arbeitsrecht Spezialisten in Augsburg. Falls es sich um unzulässige Überstunden handelt, kann der Arbeitnehmer nicht rechtlich dazu verpflichtet werden.

Klar ist jedoch, dass vom Arbeitgeber angeordnete Überstunden bezahlt werden müssen oder ein Freizeitausgleich erfolgen muss.

In Deutschland dient das Arbeitszeugnis als wichtiger Nachweis über Qualifikationen und Leistungen in der vorherigen Stelle. Da es stets wohlwollend formuliert sein soll, ist es wichtig zu wissen, was darf in einem Zeugnis stehen und wie sollte es formuliert werden.

Im Verdachtsfall besteht das Recht, eine Korrektur beim ehemaligen Arbeitgeber anzufordern. Hier sollte genau geprüft werden, was korrigiert werden muss und was nicht. Wir empfehlen grundsätzlich, bevor schriftlich Widerspruch eingelegt wird, das persönliche Gespräch zu suchen. Falls ein solches Gespräch nicht erfolgreich verläuft oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht stattfinden konnte, suchen Sie sich die Beratung durch einen Anwalt aus unserer Kanzlei mit einer Expertise zum Thema Arbeitsrecht. 

Die Abmahnung informiert den Arbeitnehmer über ein Fehlverhalten und droht mit der Kündigung bei weiteren Verstößen. Die Abmahnung sollte daher unbedingt schriftlich erfolgen, aber auch eine mündliche Abmahnung ist möglich.

Die Abmahnung sollte den beanstandeten Sachverhalt, Hinweis auf Pflichtverletzung, Aufforderung zur Verhaltensänderung und Information über mögliche Konsequenzen beinhalten. Weiterhin sollte der Empfänger, der Absender sowie der zeitliche Rahmen des Vorfalls berücksichtigt sein.

Wussten Sie, dass die Wirkung einer Abmahnung normalerweise innerhalb von ein bis zwei Jahren erlischt, teilweise sogar bereits nach einem halben Jahr? Es ist jedoch stets eine Frage des Einzelfalls, den unser Spezialisten-Team für Arbeitsrecht, gerne für Sie überprüft.

Dem Arbeitnehmer stehen laut Bundesurlaubsgesetz insgesamt 24 Werktage zu. Dabei zählen alle Tage außer Sonn- und Feiertage als Werktage. Falls nur an fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird, dann reduziert sich dieser Anspruch auf 20 Arbeitstage. 

Seinen vollen Anspruch auf Urlaub, hat ein Arbeitnehmer sobald er sechs Monate in seiner Firma beschäftigt ist. Vorher wird dieser nur anteilig für jeden Monat Betriebszugehörigkeit angerechnet. Bei Erkrankung im Urlaub (mit ärztlichem Attest) werden diese Tage nicht vom Jahresurlaub abgezogen. 

Wer bezahlt den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei einer Klage?

Bei einer Klage im Arbeitsrecht stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für den Rechtsanwalt trägt. In der Regel gilt das Prinzip, dass jede Partei, also sowohl der Kläger als auch der Beklagte, ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen muss.

Es gibt jedoch verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, die angeboten werden können. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu vereinbaren. Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Streitwert und den geleisteten Tätigkeiten des Rechtsanwalts.

Alternativ können viele Rechtsanwälte im Arbeitsrecht auch Festpreisangebote für bestimmte Leistungen machen. Dabei wird vor Beginn der arbeitsrechtlichen Beratung oder Vertretung ein pauschaler Preis vereinbart, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gilt.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. In diesem Fall muss jedoch vor Einleitung des rechtlichen Verfahrens geprüft werden, ob der Versicherungsschutz greift und welche Kosten abgedeckt sind.

Zusätzlich zu diesen Optionen gibt es auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe für finanziell schwächere Personen.

Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten zu informieren und sich bei Bedarf von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Haben Sie eventuell schon ein konkretes Anliegen oder weitere Fragen?

Setzen Sie sich gerne mit unserem Team in Augsburg in Verbindung. Wir unterstützen Sie zu allen Themen des Erbrechts und informieren Sie umfassend und verbindlich.

 

 

Kontaktieren Sie uns als Anwalt gerne unter der Nummer
0821 50301-0, sofern wir Ihr Interesse geweckt haben.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg: Leistungen

Rechtsberatung

Als Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg bieten wir eine umfangreiche Palette an Rechtsberatungsdienstleistungen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fundiertem Fachwissen im Arbeitsrecht stehen wir unseren Mandanten bei verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen zur Seite.

Zu den angebotenen Dienstleistungen der Kanzlei gehören unter anderem die Beratung und Vertretung in Fällen von Kündigungen wie fristlose Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg kann hierbei durch sein spezialisiertes Wissen eine kompetente Unterstützung bieten.

Darüber hinaus bietet unsere Anwaltskanzlei Unterstützung bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im Arbeitsrecht sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber. Auch im kirchlichen Arbeitsrecht und bei arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit kann die Kanzlei fachkundige Beratung und Unterstützung bieten.

Unsere Anwälte in der Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg haben sich auf das Fachgebiet spezialisiert und halten sich durch ständige Fortbildung immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht. Sie sind kompetente Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Probleme und Konflikte.

Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, ist eine drastische Maßnahme im Arbeitsrecht. Sie berechtigt den Arbeitgeber dazu, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und ohne vorherige Abmahnung zu beenden. Damit die fristlose Kündigung jedoch rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so nachhaltig stört, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Beispiele für einen wichtigen Grund können Diebstahl, Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigung oder Verletzung der Schweigepflicht sein.

Im Fall einer fristlosen Kündigung hat der Arbeitnehmer jedoch auch bestimmte Rechte. Er kann die Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich überprüfen lassen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Es ist daher wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen beachten.

Im Hinblick auf die fristlose Kündigung ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg beraten zu lassen. Dieser kann die individuelle Situation prüfen und eine fundierte Empfehlung aussprechen, um arbeitsrechtliche Konflikte bestmöglich zu lösen.

Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen im Arbeitsrecht erfolgt, wenn das Verhalten eines Arbeitnehmers so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Damit eine solche Kündigung wirksam ist, müssen bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllt sein.

Es gibt verschiedene Verhaltensweisen, die eine Kündigung rechtfertigen können, wie beispielsweise Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Beleidigung oder Verletzung der Schweigepflicht. Entscheidend ist, dass das Verhalten des Arbeitnehmers einen erheblichen Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt.

Bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, bestimmte rechtliche Schritte einzuhalten. Zunächst müssen dem Arbeitnehmer die Vorwürfe konkret und nachvollziehbar dargelegt werden. Es muss eine Abmahnung erfolgen, es sei denn, das Verhalten des Arbeitnehmers ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung entbehrlich ist. Zudem muss der Arbeitgeber eine angemessene Frist für den Arbeitnehmer setzen, um sein Verhalten zu ändern.

Ein Arbeitgeber sollte im Falle einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen immer rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Kündigung wirksam ist. Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg zu konsultieren, der über fundiertes Fachwissen und Erfahrung in diesem Bereich verfügt.

Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

Eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen kann dann stattfinden, wenn ein Arbeitgeber aufgrund von betrieblichen Erfordernissen gezwungen ist, Arbeitsplätze zu reduzieren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Unternehmen Umstrukturierungen plant, technologische Veränderungen einführt oder aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Personalbesetzung anpassen muss.

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitgeber bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört, dass eine sogenannte Sozialauswahl durchgeführt wird, bei der die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter nach sozialen Kriterien erfolgt, wie beispielsweise Alter, Familienstand, Unterhaltspflichten oder Betriebszugehörigkeit. Zudem müssen keine anderen Möglichkeiten zur Vermeidung der Kündigung bestehen, wie beispielsweise die Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen.

Eine betriebsbedingte Kündigung kann für einen Arbeitnehmer gravierende Folgen haben, wie den Verlust des Arbeitsplatzes und möglicherweise finanzielle Einbußen. Daher ist es ratsam, sich im Falle einer betriebsbedingten Kündigung von einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Ein kompetenter Ansprechpartner kann den Einzelfall prüfen, die rechtlichen Voraussetzungen überprüfen und gegebenenfalls die Interessen des Arbeitnehmers vor Gericht vertreten. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg verfügt über fundiertes Fachwissen und Erfahrung in diesem Bereich und kann in solchen schwierigen Situationen wertvolle Unterstützung bieten.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung im deutschen Arbeitsrecht ist eine Form der fristlosen Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird, ohne dass eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Allerdings ist eine außerordentliche Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Gemäß dem Kündigungsschutzgesetz muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Ein solcher schwerwiegender Grund liegt beispielsweise bei schwerem Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, wie Diebstahl, Mobbing oder Beleidigung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine außerordentliche Kündigung nicht leichtfertig ausgesprochen werden kann. Der Arbeitgeber muss gewisse Anforderungen erfüllen, um eine wirksame außerordentliche Kündigung zu begründen.

Eine dieser Anforderungen ist die vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Gelegenheit geben, sein Fehlverhalten zu korrigieren. Erst wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung weiterhin gegen seine Pflichten verstößt, kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

Eigenkündigung

Eigenkündigung ist der Begriff, der verwendet wird, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt. Eine Eigenkündigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, zum Beispiel aufgrund einer neuen beruflichen Perspektive, eines Umzugs oder Unzufriedenheit mit dem aktuellen Job.

Im Arbeitsrecht gelten für eine ordentliche Kündigung gesetzliche Kündigungsfristen gemäß § 622 Abs. 1 BGB. Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses. In der Regel beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Während der Probezeit, die in der Regel sechs Monate dauert, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Hierbei gelten die gesetzlichen Vorgaben unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitsverträge auch individuelle Regelungen zur Kündigungsfrist enthalten können. In diesem Fall ist die im Arbeitsvertrag festgelegte Frist bindend, sofern sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

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