Verfahrensdokumentation:

Buchführung beginnt nicht erst bei der Verbuchung. – Buchführung beginnt, sobald Sie ein Angebot schreiben oder einen Auftrag erteilen.

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Themen GoBD* und Verfahrensdokumentation (* “Grundsätze zur ordungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” mit zusätzlichen Regelungen zum Umgang mit Dokumenten und Belegen in Papierform).

Sie haben hier die Möglichkeit eine Vorlage zur Erstellung einer eigenen Verfahrensdokumentation herunterzuladen. Wir empfehlen unbedingt, diese direkt zu bearbeiten und mit einer Beschreibung der Abläufe in Ihrem Unternehmen zu ergänzen und Veränderungen immer anzupassen, denn: Nach Auffassung der Finanzverwaltung sichert eine Verfahrensdokumentation die GoBD-Tauglichkeit Ihrer Buchhaltung erheblich.

Das Durchleuchten und Hinterfragen Ihrer Prozesse birgt Potential zur Effizienzsteigerung und damit zur Kostensenkung und hilft Ihr internes Kontrollsystem zu sichern.

Zur Unterstützung, hinsichtlich welcher Punkte Sie Ihre Prozesse auf jeden Fall überprüfen sollten, erhalten Sie zusammen mit der Vorlage der Verfahrensdokumentation unsere Leitlinie zur Umsetzung der GoBD, in der diese Punkte zusammen mit Anpassungsmöglichkeiten und Probelmlösungen zusammengestellt sind.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dasss wir Ihnen eine kurzfristige Umsetzung der Verfahrensdokumentation empfehlen. Die von Ihnen erstellte Dokumentation muss mit den inhaltlichen Vorgaben der GoBD in Einklang stehen.

 

Falls Sie Unterstützung beim Erstellen der Verfahrensdokumentation benötigen sind wir natürlich gerne für Sie da.

Rufen Sie uns an! Nehmen Sie sich die Zeit. Diese Verfahrensdokumentation (Beschreibung der tatsächlichen Betriebsabläufe) ist für die Zukunft sehr wichtig.

Gutes Gelingen und gute Erkenntnisse dabei wünscht das Ott & Partner Team.