Anwalt für Handelsrecht in Augsburg

Wenn Sie in Augsburg einen kompetenten Anwalt für Handelsrecht suchen, stehen wir Ihnen bei Ott & Partner mit unserer umfassenden Expertise zur Seite. Als Unternehmer, Start-up-Gründer oder Privatperson sind Sie wahrscheinlich mit verschiedenen rechtlichen Herausforderungen im Handelsrecht konfrontiert. Ein Anwalt für Handelsrecht ist nicht nur Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Handlungsvollmacht oder zu Handelsstand geht, er kann Sie ebenfalls in der Nachfolgeplanung oder in komplexen Gesellschafterstreitigkeiten unterstützen. Unsere frühzeitige rechtliche Beratung hilft oft, langwierige und teure Gerichtsprozesse zu vermeiden, indem wir von Anfang an auf die richtigen rechtlichen Schritte setzen. Unsere Dienstleistungen umfassen maßgeschneiderte Rechtsberatung in den Bereichen Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht sowie die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und die positiven Bewertungen, die wir erhalten haben – sie sind ein Zeichen für die hohe Qualität unserer Arbeit. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist; kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam eine belastbare rechtliche Grundlage für Ihren unternehmerischen Erfolg schaffen.

Kompetenzfelder & Leistungen

Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht kommt unseren Mandanten der multidisziplinäre Blick insbesondere zugute, da etwa bei Gestaltungen und Abwicklungen von Vertragsbeziehungen zu in- und ausländischen Kunden, Lieferanten und Partnern sowie Gesellschaften die Fragestellungen und Lösungen aus einem Guss entwickelt werden können.

Erbrecht & Fragen der Unternehmensnachfolge

Unternehmen im Generationsumbruch brauchen besondere Beratung; Erbrecht und Fragen der Unternehmensnachfolge verlangen nach Vertrauenswürdigkeit und Einfühlungsvermögen sowie die Umsetzung von Ideen unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und erbrechtlicher Fragestellungen. Die Berater von Ott & Partner arbeiten in diesen Bereichen seit vielen Jahren erfolgreich im Team zusammen. Profitieren auch Sie hiervon!

Unternehmenskäufe, -verkäufe, M&A

Für Merger & Akquisition setzen wir interdisziplinäre Teams ein. Denn der mehrdimensionale Austausch bringt unseren Mandanten bessere Lösungen und mehr Sicherheit. Vernetztes Denken, verbesserte Chancen: mit diesem Ansatz begleiten wir Sie von der Due Diligence bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits– und Sozialrecht als komplexes Gebiet mit stetigen Veränderungen und Neuerungen stellt auch erfahrene Arbeitgeber ständig vor neue Herausforderungen. Durch die Bündelung von Fachkompetenz und hoher Leistungsbereitschaft erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam durchdachte und effiziente Lösungen.

Existenzgründungen, Start-Up

Für alle Start-Ups ist ein wertvolles Erstgespräch mit Hinweisen und Tipps sowie die kostengünstige Gründung eines Unternehmens ein wichtiger Start in die Eigenständigkeit. Wir beraten Sie dabei sehr gerne.
 Magnus Dühring

Magnus Dühring

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Tel.: 0821 5030124
Fax: 0821 5030129

E-Mail: duehring@ott-partner.de

Mathias Mörz

Mathias Mörz

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant

 

Tel.: 0821 50301284
Fax: 0821 50301824

E-Mail: moerz@ott-partner.de

Bilder: © fotohirsch

Unsere Leistungen im Bereich Handelsrecht

In der heutigen dynamischen Geschäftswelt ist es unerlässlich, den rechtlichen Rahmen für Ihre Unternehmensaktivitäten zu verstehen und einzuhalten. Wir von Ott & Partner in Augsburg sind Ihr verlässlicher Anwalt im Bereich Handelsrecht und unterstützen Sie umfassend in allen rechtlichen Belangen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir wissen, dass jede Branche ihre eigenen Herausforderungen mit sich bringt und passen unsere Dienstleistungen individuell an Ihre Situation an.

Unsere Expertise als Anwalt im Handelsrecht umfasst insbesondere die Erstellung, Verhandlung und Durchführung verschiedener Vertragsarten. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Erstellung von Lieferverträgen, Kaufverträgen und Geheimhaltungsvereinbarungen. Mit unserer Unterstützung vermeiden Sie kostspielige Rechtsstreitigkeiten und schließen Verträge, die nicht nur rechtlich bindend, sondern auch für Ihr Unternehmen vorteilhaft sind.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Handelsrecht beinhalten unter anderem:

  • Erstellung und Prüfung von Lieferverträgen
  • Verhandlung und Gestaltung von Kaufverträgen
  • Ausarbeitung von Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Beratung zur Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Vertragsansprüchen

Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten

Das Handelsrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten und deren geschäftlichen Aktivitäten regelt. Es umfasst essentielle Vorschriften, die im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt sind, und hat darüber hinaus weitreichende Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Gesellschaftsrecht, dem Vertragsrecht sowie dem IT- und Datenschutzrecht. Diese Schnittstellen sind für Unternehmen und Existenzgründer von großer Bedeutung, da sie häufig in komplexen rechtlichen Situationen agieren, in denen mehrere Rechtsbereiche ineinandergreifen.

Als Anwalt für Handelsrecht in Augsburg unterstützen wir Sie dabei, Ihre Handelsrechte effizient durchzusetzen und dabei die relevanten rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise können Konflikte im Handelsrecht, wie etwa bei Handelsvertreterverträgen oder Kommissionsgeschäften, unmittelbare Auswirkungen auf gesellschaftsrechtliche Fragen haben, wie etwa die rechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschaftern oder der Gesellschaft. Unsere Mandanten profitieren von unserer Expertise, wenn es darum geht, Verträge rechtssicher zu gestalten und datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen, die im digitalen Geschäftsverkehr zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre rechtlichen Interessen in allen relevanten Bereichen gewahrt bleiben und stehen Ihnen mit praxisnahen Lösungen zur Seite, um rechtliche Unsicherheiten auszuräumen und Ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Welche Bestimmungen umfasst das Handelsrecht?

Das Handelsrecht bildet die Grundlage für viele geschäftliche Transaktionen und regelt die wesentlichen Aspekte des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland. Es umfasst wichtige Bestimmungen zum Erwerb und Verkauf von Geschäftsanteilen, die für die rechtliche Gestaltung von Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Im Rahmen des Gesellschaftsrechts sind Sie als Gesellschafter verpflichtet, bestimmte rechtliche Standards einzuhalten, die sowohl Ihre Rechte als auch Ihre Pflichten betreffen. Dazu gehört die ordnungsgemäße Durchführung von Gesellschafterversammlungen und die umfassende Information über wesentliche Entscheidungen, die Ihr Unternehmen betreffen. Laut Handelsgesetzbuch (HGB) sind diese Standards nicht nur essenziell für den reibungslosen Ablauf von Geschäften, sondern auch für den Schutz der Interessen aller Beteiligten.

Darüber hinaus trägt das Handelsrecht auch die Verantwortung für die Pflichten von Geschäftsführern und Vorständen. Diese Führungskräfte müssen sich an festgelegte rechtliche Standards halten, um die Interessen der Gesellschafter und des Unternehmens zu wahren. Sie sind nicht nur für die Leitung des Unternehmens verantwortlich, sondern auch für die ordnungsgemäße Buchführung und die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen. Bei Nichteinhaltung dieser Standards drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche finanzielle Risiken.