Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Erbrecht in Augsburg

 

Schon zu Lebzeiten ist es wichtig zu wissen, wie man seinen letzten Willen so gestaltet, dass ein Testament oder Erbvertrag auch wirklich das wiedergibt was man für seine Erben möchte. Professionelle Unterstützung ist aber auch für Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte wichtig, die nach einem Todesfall wissen wollen, ob und in welchem Umfang sie bedacht wurden.

 

Die Kanzlei Ott & Partner, mit Sitz in Augsburg, ist seit vielen Jahren, ein fachkundiger Ansprechpartner zum Thema Erbrecht.

Setzen Sie auf:

  • kompetenten Service
  • persönliche Ansprechpartner
  • beste Beratung
  • erfahrene Rechtsanwälte

Rechtsanwalt für Erbrecht in Augsburg – Das wichtigste in Kürze:

Erbrecht-Spezialisierung: Als Anwalt für Erbrecht in Augsburg beraten wir zu Testamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsansprüchen, um den letzten Willen rechtssicher umzusetzen.

Streitvermeidung: Präventive Beratung klärt rechtliche Fallstricke, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Rechtsdurchsetzung: Vertretung bei Erbansprüchen, gerichtlich oder außergerichtlich, z.B. in Nachlassabwicklung oder Erbteilung.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Erbrechts, insbesondere bei der Erstellung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, mit geübtem Blick auf Pflichtteilsproblematiken, Vermächtnissen und (erbschafts-)steuerlichen Optimierung. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte und Pflichten aufzuzeigen und zu wahren und, falls nötig, uns vor Gericht dafür einzusetzen. Gerne tritt unser Expertenteam in Augsburg, auch als Mediator ein um einem kostspieligen, nervenaufreibenden und langwierigen Rechtsstreit auszuweichen.

Vertrauen Sie bei Fragen oder auch schon bei ersten Anzeichen eines Problems aus dem Bereich Erbrecht auf unser Team aus kompetenten Rechtsanwälten von Ott & Partner! Wir stehen für ganzheitliche Betreuung sowie, Diskretion und langjährige Erfahrung – natürlich auch über die Grenzen Augsburgs hinaus.

Die 4 häufigsten Fragen zum Erbrecht:

Das Testament bildet die bekannteste und damit auch gängigste Form der letztwilligen Verfügung. Der spätere Erblasser kann jederzeit ein Testament errichten und hiermit definieren, wer in welcher Form am Erbe beteiligt wird. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als Erbeinsetzung.

Gemäß Paragraph 1937 BGB wird ein Testament stets einseitig und persönlich durch den Erblasser erstellt und bedarf somit keiner zweiten Partei. Einzige Ausnahme bildet hier das gemeinschaftliche Testament bzw. Berliner Testament zwischen Ehegatten.

In Bezug auf die Form der Errichtung eines Testaments hat der Erblasser grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Das eigenhändige Testament wird handschriftlich durch den Erblasser selbst verfasst und unterschrieben und allein von diesem errichtet. Im Gegensatz dazu erfordert ein öffentliches Testament die notarielle Beurkundung.

Möchten Sie ein Testament errichten oder überlegen Sie ob ein gemeinschaftliches Testament das Richtige für Sie ist? Brauchen Sie Unterstützung bei der Ausformulierung Ihres Testaments? Gerne helfen Ihnen unsere Experten telefonisch aber auch persönlich in unserer Kanzlei in Augsburg (nahe Bahnhof) weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0821 50301-0.

Sowohl Testament als auch Erbvertrag sind letztwillige Verfügungen. Im Gegensatz zu einem Testament, das grundsätzlich einseitig erklärt wird, handelt es sich bei dem Erbvertrag – wie der Name schon sagt – um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft an dem mindestens zwei Parteien beteiligt sind. Erblasser und Erben schließen den Erbvertrag also gemeinsam ab.

Außerdem bedarf der Erbvertrag zwingend der notariellen Beurkundung, wohingegen ein Testament jederzeit persönlich durch den Erblasser errichtet und geändert werden kann. Erblasser und Erbe müssen also den Erbvertrag immer notariell beurkunden lassen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Wahl welche letztwillige Verfügung besser zu Ihnen passt oder haben Sie Fragen zu den Vor- und Nachteilen eines Testaments bzw. Erbvertrages? Gerne helfen Ihnen unsere Experten telefonisch oder in unserer Kanzlei in Augsburg (nahe Hbf) weiter. Terminvereinbarung unter 0821-503010.

„Ich habe dich in meinem Testament enterbt!“ – So oder so ähnlich hört man es immer wieder von Erblassern. Doch was genau dieser Satz bedeutet und ob damit die potentiellen Erben wirklich „leer“ ausgehen wissen viele nicht. Grundsätzlich kann der Erblasser frei über seinen Nachlass entscheiden, also auch ob er einen Angehörigen gerade nicht bedenken möchte. Gründe dafür muss er keine angeben.

Auch wenn der Erblasser nahe Angehörige enterbt hat, haben sie zumindest Anspruch auf einen Teil des Vermögens, den Pflichtteil. Das basiert auf dem Gedanken, dass der Erblasser für seine nahen Angehörigen auch nach seinem Tod Fürsorgepflichten hat. Dieser besondere Schutz gilt aber nur für nächste Angehörige.

Pflichtteilberechtigt sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 2303 BGB):

Kinder, unabhängig davon, ob sie nichtehelich oder adoptiert sind;
Ehegatten, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe noch wirksam bestand;
Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft;
Eltern des Erblassers, sofern dieser selbst keine Kinder hatte.
Enkel und Urenkel, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind und deren Eltern nicht mehr leben.
Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei der Berechnung werden alle Verwandten berücksichtigt, die ohne eine letztwillige Verfügung nach der gesetzlichen Erbfolge erben würden. Ausschlaggebend für die Berechnung ist damit natürlich auch die Höhe des Nachlasses.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Berechnung des Pflichtteils oder der Bestimmung der Höhe des Nachlasses? Gerne helfen Ihnen unsere Experten telefonisch aber auch persönlich in unserer Ausburger Kanzlei (Katharinengasse 32-34, nahe Hbf) weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0821-503010.

a) Pflichtteilsverzicht § 2346 II BGB
Grundsätzlich gilt, dass der Pflichtteil dem Pflichtteilsberechtigten nicht entzogen werden kann (siehe Frage 3), ausgenommen der Pflichtteilsberechtigte hat sich eines schweren Pflichtverstoßes gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht gem. § 2333 BGB (z.B. nach dem Leben trachten).
Es ist jedoch möglich per notariellem Vertrag zwischen dem Pflichtteilsberechtigtem und dem Erblasser auf den Pflichtteil ganz oder teilweise, ggf. gegen Zahlung einer Abfindung, zu verzichten. Dieses Mittel wird häufig gewählt um sicherzustellen, dass die Unternehmensübergabe an ein Kind nicht durch spätere Pflichtteilsforderungen eines anderen Kindes gefährdet wird oder im Bereich des Berliner Testaments zur Absicherung des überlebenden Ehegattens.

b) Pflichtteilsergänzungsanspruch § 2325 BGB
Viele denken, sie könnten das Problem Pflichtteil durch Schenkungen umgehen. Dem hat der Gesetzgeber mit dem sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch weitgehend einen Riegel vorgeschoben. Sogenannte Vorschenkungen (also Schenkungen durch den Erblasser an Dritte vor dem Erbfall) werden auf den Pflichtteil angerechnet (der Pflichtteil erhöht sich also um den Betrag des geschenkten Gegenstands), wenn die Schenkung noch keine 10 Jahre zurückliegt. Nach 10 Jahren sind Vorschenkungen unbeachtlich. Der Betrag wird in jedem Jahr um 1/12 abgeschmolzen (im 2 Jahr nach der Schenkung wird diese also nur noch mit 90% in Anrechnung gebracht).
Die Abschmelzung greift nicht, falls der Schenker sich wesentliche Rechte (Nießbrauch, Wohnrecht etc. ) vorbehalten hat.

Wünschen Sie sich Unterstützung im Hinblick auf Pflichtteilsverzichte oder der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs? Gerne hilft Ihnen unser Anwaltsteam telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei weiter: 0821-503010.

Haben Sie eventuell schon ein konkretes Anliegen oder weitere Fragen?

Setzen Sie sich gerne mit unserem Team in Augsburg in Verbindung. Wir unterstützen Sie zu allen Themen des Erbrechts und informieren Sie umfassend und verbindlich.

 

 

Kontaktieren Sie uns als Anwalt gerne unter der Nummer
0821 50301-0, sofern wir Ihr Interesse geweckt haben.

Die häufigsten Anwendungsfälle für unsere Augsburger Anwälte im Erbrecht

  • Testamentsgestaltung & Beratung: Wir unterstützen Sie in Augsburg bei der Erstellung individueller Testamente, sei es ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament. Unsere Experten helfen Ihnen, Formfehler zu vermeiden, sei es bei notariellen oder handschriftlichen Testamenten. Besonders bei Patchwork-Familien oder in der Unternehmensnachfolge bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an.
  • Erbauseinandersetzung & Streitigkeiten: Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen verlassen, beispielsweise bei enterbten Kindern oder Ehepartnern. Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn es darum geht, Testamente wegen Drohung oder Irrtums anzufechten. Zudem klären wir Ausgleichspflichten bei Schenkungen unter Lebenden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Nachlassabwicklung: Unsere Dienstleistungen als Rechtsanwalt für Erbrecht in Augsburg umfassen die Ermittlung und Sicherung des Nachlasses, einschließlich Konten, Immobilien und Schulden. Wir kümmern uns um Ihre Erbschaftssteuererklärung, die innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Erbschaft erfolgen muss. Zudem sorgen wir für die Vollstreckung von Vermächtnissen, wie beispielsweise die Übergabe von Kunstgegenständen an Dritte.
  • Internationale Erbfälle: Bei Erbfällen mit internationalem Bezug kennen wir die Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung und beachten, dass beispielsweise Immobilien lokalem Recht unterliegen. Wir beraten Sie bei Doppelbesteuerungsrisiken bei Auslandsvermögen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

 

 

So regeln Sie Ihre Erbschaft frühzeitig und rechtssicher:

 

Warum ist eine frühzeitige Regelung wichtig?

Klarheit schaffen: Durch ein Testament oder einen Erbvertrag legen Sie fest, wer was erhält. Ohne diese Regelung greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht.

Streit vermeiden: Eine klare Nachlassregelung reduziert das Risiko von Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie.

Steuerliche Vorteile nutzen: Eine frühzeitige Planung in Augsburg ermöglicht es, Erbschaftssteuer zu minimieren, z. B. durch Schenkungen zu Lebzeiten.

Notfälle berücksichtigen: Unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit oder Tod können eintreten – eine Regelung schützt Ihre Angehörigen.

 

 

Mögliche Instrumente zur Regelung der Erbschaft:

Eigenhändiges Testament: Ein handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament ist rechtlich gültig. Es sollte klar formuliert sein und regelmäßig aktualisiert werden (z. B. bei Änderungen der Lebenssituation wie Heirat oder Geburt von Kindern).

Notarielles Testament: Dieses wird von einem Notar erstellt und bietet eine höhere Rechtssicherheit, da es formal korrekt ist und weniger leicht angefochten werden kann.

Erbvertrag: Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben und muss notariell beurkundet werden. Er ist bindend und kann nicht einseitig geändert werden.

Schenkungen zu Lebzeiten: Sie können bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenken, um Erbschaftssteuer zu sparen. Beachten Sie jedoch, dass Schenkungen steuerlichen Freibeträgen unterliegen.

    Vorteile der Beauftragung eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Augsburg

    Abwicklung einer Erbschaft

    Die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Augsburg bietet zahlreiche Vorteile. Es ist sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die Verteilung des Erbes gemäß Erbrecht zu regeln. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht kann dabei helfen, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden und sicherstellen, dass das Erbe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verteilt wird.

    Durch die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Augsburg können potenzielle Konflikte im Zusammenhang mit der Abwicklung einer Erbschaft vermieden werden. Als Rechtsanwalt können wir die rechtlichen Aspekte des Erbfalls klären und aufzeigen, wie das Erbe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verteilt werden soll. Wir können ebenso dabei unterstützen, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu lösen und eine faire Verteilung des Erbes zu gewährleisten.

    Darüber hinaus kann ein erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht auch dabei helfen, rechtliche Fehler zu vermeiden und die reibungslose Abwicklung einer Erbschaft sicherzustellen. Durch die Nutzung unsers Fachwissens und unserer Erfahrung können wir sicherstellen, dass das Erbe gemäß den gesetzlichen Vorschriften verteilt wird und potenzielle Konflikte vermieden werden.

    Errichtung von Testament oder Erbvertrag

    Die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags ist ein wichtiger Schritt zur steuerlich optimierten Gestaltung der Nachfolgeplanung und zur Abwicklung einer Erbschaft. Durch die Wahl geeigneter erbrechtlicher Instrumente können steuerliche Belastungen minimiert werden. Vor der Errichtung ist es ratsam, Vergleichsberechnungen der Erbschaftsteuerbelastung bei verschiedenen Wahlmöglichkeiten durchzuführen, um die steueroptimale Lösung zu finden.

    Nach dem Tod des Erblassers muss die Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden, in der alle steuerlich relevanten Informationen angegeben werden müssen. Daher ist es wichtig, alle relevanten Dokumente und Informationen sorgfältig zu sammeln und die Erbschaftsteuererklärung richtig auszufüllen.

    Es ist auch wichtig zu verstehen, dass eine Erbschaft angefochten werden kann, wenn es Unregelmäßigkeiten oder Ungereimtheiten gibt. Die Anfechtung einer Erbschaft kann verschiedene Voraussetzungen haben und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Die Erbschaftssteuer ist auch ein wichtiger Aspekt bei der Abwicklung einer Erbschaft. Es ist wichtig, sich mit den steuerlichen Vorschriften und Freibeträgen vertraut zu machen, um die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen und gegebenenfalls zu minimieren.

    Wer bezahlt den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei einer Klage?

    Bei einer Klage im Arbeitsrecht stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für den Rechtsanwalt trägt. In der Regel gilt das Prinzip, dass jede Partei, also sowohl der Kläger als auch der Beklagte, ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen muss. Es gibt jedoch verschiedene Zahlungs­möglichkeiten, die angeboten werden können. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine Vergütung nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) zu vereinbaren. Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Streitwert und den geleisteten Tätigkeiten des Rechtsanwalts. Alternativ können viele Rechtsanwälte im Arbeitsrecht auch Festpreis­angebote für bestimmte Leistungen machen. Dabei wird vor Beginn der arbeitsrechtlichen Beratung oder Vertretung ein pauschaler Preis vereinbart, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gilt.

    Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht durch eine Rechtsschutz­versicherung übernommen werden. In diesem Fall muss jedoch vor Einleitung des rechtlichen Verfahrens geprüft werden, ob der Versicherungsschutz greift und welche Kosten abgedeckt sind. Zusätzlich zu diesen Optionen gibt es auch alternative Finanzierungs­möglichkeiten, wie z.B. die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder die Inanspruch­nahme von Prozess­kostenhilfe für finanziell schwächere Personen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Zahlungs­möglichkeiten zu informieren und sich bei Bedarf von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

    Diese Themen könnten Sie auch interessieren: