Beratung durch den Anwalt für Ihren Arbeitsvertrag
Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher Ihnen mit einer Beratung bei der Gestaltung von einem Arbeitsvertrag weiterhelfen kann?
Als Arbeitnehmer wollen Sie den von Ihrem neuen Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsvertrag anwaltlich überprüfen lassen, da Ihnen die ein oder andere Regelung in dem vorgelegten Arbeitsvertrag nicht rechtskonform erscheint? Oder sind Sie Arbeitgeber und möchten Hilfe bei der Erstellung, Überarbeitung oder Durchsicht von Arbeitsverträgen erhalten?
Dann sind Sie bei uns, den Augsburger Anwälten von Ott & Partner für Arbeitsrecht, genau richtig.
Wir erstellen für Sie individuelle und rechtssichere Arbeitsverträge, überarbeiten Ihre Musterverträge und überprüfen Arbeitsverträge. Gerne können Sie auch die individuelle Beratung unserer Rechtsanwälte in Anspruch nehmen, falls Sie auch nur Hilfe bei der Beantwortung von nur einzelnen und kleineren Fragestellungen benötigen. Auch bei der Erstellung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen sind wir gerne anwaltlich für Sie tätig.
Durch den Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis begründet. Fehlerbehaftete und veraltete Musterverträge sind äußerst anfällig für Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und gegensätzliche Auslegungen, welche nach Abschluss des Arbeitsvertrages in vielfältiger Weise auftreten können.
Unvollständige Vereinbarungen und nicht rechtskonforme Klauseln im Arbeitsvertrag können im schlimmsten Fall zu einer Nichtigkeit weiterer Vertragsbestandteile führen. Um diesen negativen Folgen jedoch aus dem Weg zu gehen, sollten Sie Musterverträge nur als Orientierung verwenden und die Arbeitsverträge individuell für jeden Arbeitnehmer bzw. zumindest für jede Arbeitnehmergruppe gestalten oder doch zumindest individuell anpassen.
Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber allgemeine Pflichten, welche sie unbedingt einzuhalten haben. Daher sollten in den Vertragsklauseln alle zentralen Gesichtspunkte festgehalten werden. Für den Fall, dass es zu Konflikten zwischen den beiden Parteien kommen sollte, sind Sie daher als Arbeitgeber abgesichert.
Unsere Anwälte übernehmen gerne für Sie als Unternehmer:
- Erstellung individueller Arbeitsverträge.
- Überarbeitung Ihrer Musterverträge.
- Individuelle Beratung, auch bei kleineren Fragestellungen.
- Überprüfung und Überarbeitung von Geschäftsführerverträgen.
Unsere Anwälte übernehmen gerne für Sie als Arbeitnehmer:
- Überprüfung Ihres Dienst- und Arbeitsvertrages.
- Aufführen unwirksamer Klauseln.
- Individuelle Beratung bei Fragen und Problemen mit Ihrem Arbeitgeber.
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber.
Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?
Haben Sie folgende Vereinbarungen in Ihren Arbeitsverträgen getroffen?
- Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, Grund der Befristung
- Arbeitsinhalte und Tätigkeitsbeschreibung
- Arbeitszeit & Probezeit
- Arbeitsort
- Urlaub
- Gehalt & Sonderzahlungen, Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Überstundenregelungen
- Lohnzuschläge, -zulagen & Prämien
- Betriebliche Sozialleistungen
- Versetzung
- Kündigung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Krankheitsfall
- Nebentätigkeiten
- Geheimhaltungsvereinbarungen
- Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind
- Unterschrift des Arbeitsgebers und –nehmers, Datum & Ort der Vertragsschließung
Wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit in Deutschland sind die Parteien Arbeitnehmer und Arbeitgeber kaum an gesetzliche Vorgaben gebunden. Für den Arbeitgeber gibt es unzählige Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Arbeitsvertrags, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen diesen entgegenstehen. Dieser große Gestaltungsraum wird oft unterschätzt und sollte daher unbedingt ausgenutzt werden. Der Arbeitsvertrag unterliegt keinem Formzwang, sollte aber unbedingt als schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Durch § 2 Nachweisgesetz wird beispielsweise geregelt, welche wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen sind. Diese sind unter anderem die oben aufgezählten zu vereinbarenden Regelungen.
Haben Sie auch hierzu nähere Fragen, helfen unsere Anwälte in Augsburg jederzeit.
Überprüfung von Arbeitsverträgen durch unsere Rechtsanwälte:
Bevor Sie Ihren Arbeitsvertrag unterzeichnen, sollte dieser überprüft werden. Damit kann verhindert werden, dass bestimmte Vertragsinhalte nicht aufgeführt sind oder einzelne Klauseln den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Darüber hinaus dürfen die Regelungen nicht gegen geltendes Recht, wie beispielweise das Arbeitsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz verstoßen. In diesem Bereich existieren jedoch noch unzählige weitere den Arbeitnehmer schützende Gesetze, weshalb man bei sich bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen mehreren Rechtsfragen zu stellen hat.
Zögern Sie daher auch in diesem Fall nicht, unsere Rechtsanwälte in Augsburg zu kontaktieren. Auch bei nur einzelnen Verständnisfragen können Sie gerne die Beratung unserer Anwälte in Anspruch nehmen.
Geschäftsführerverträge und Tantiemen-Regelungen:
- Umfasst der Geschäftsführervertrag eine Klausel, in welchem die Haftung des Geschäftsführers begrenzt wird?
- Sind Ihre Tätigkeitsbereiche im Geschäftsführervertrag eindeutig aufgeführt?
- Sind die Berechnungsverfahren von variablen Vergütungen, wie zum Beispiel Tantiemen, klar aufgezeigt?
- Diese und noch unzählig weitere Fragestellungen wirft ein Geschäftsführervertrag den beteiligten Parteien auf.
Über unsere Anwälte:
Wir sind ein Team von Rechtsanwälten, welches Ihnen insbesondere in allen arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zur Seite steht. Durch die Bündelung von Fachkompetenz, hoher Leistungsbereitschaft und langjähriger Erfahrung erarbeiten wir als Anwalt effizient mit Ihnen gemeinsam durchdachte und individuelle Lösungen zu allen rechtlichen Schwierigkeiten.
Kontaktieren Sie uns als Anwalt gerne unter der Nummer
0821 50301-0, sofern wir Ihr Interesse geweckt haben.
Wer bezahlt den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei einer Klage?
Bei einer Klage im Arbeitsrecht stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für den Rechtsanwalt trägt. In der Regel gilt das Prinzip, dass jede Partei, also sowohl der Kläger als auch der Beklagte, ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen muss. Es gibt jedoch verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, die angeboten werden können. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu vereinbaren. Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Streitwert und den geleisteten Tätigkeiten des Rechtsanwalts. Alternativ können viele Rechtsanwälte im Arbeitsrecht auch Festpreisangebote für bestimmte Leistungen machen. Dabei wird vor Beginn der arbeitsrechtlichen Beratung oder Vertretung ein pauschaler Preis vereinbart, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gilt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. In diesem Fall muss jedoch vor Einleitung des rechtlichen Verfahrens geprüft werden, ob der Versicherungsschutz greift und welche Kosten abgedeckt sind. Zusätzlich zu diesen Optionen gibt es auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe für finanziell schwächere Personen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten zu informieren und sich bei Bedarf von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Beratung beim Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag prüfen lassen: Wann ist das sinnvoll?
Eine Prüfung empfiehlt sich in der Regel, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben. So lässt sich erkennen, ob wichtige Vertragsinhalte fehlen oder einzelne Klauseln Sie als Arbeitnehmer möglicherweise unangemessen benachteiligen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg, auch wenn Sie nur einzelne Verständnisfragen zu Ihrem Vertrag haben.
Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?
Zu den zentralen Punkten gehören unter anderem die Vertragsparteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Probezeit, Arbeitsort, Urlaub, Gehalt und Sonderzahlungen sowie Regelungen zu Überstunden und zur Beendigung. Da Angaben zu Vergütung, Zuschlägen und Sozialleistungen später auch für die Abrechnung eine Rolle spielen, kann es hilfreich sein, den Vertrag mit Blick auf die digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung möglichst klar zu formulieren.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Grundsätzlich unterliegt der Arbeitsvertrag keinem Formzwang. Dennoch ist eine schriftliche Vereinbarung dringend zu empfehlen, denn § 2 Nachweisgesetz regelt, welche wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen sind. Da sich die Rechtslage im Arbeitsrecht immer wieder weiterentwickelt, lohnt sich gelegentlich ein Blick in unsere aktuellen News zum Thema Recht.
Kann ich als Arbeitgeber einen Musterarbeitsvertrag verwenden?
Musterverträge können als Orientierung dienen, sollten aber nach Möglichkeit individuell für jeden Arbeitnehmer oder zumindest für jede Arbeitnehmergruppe angepasst werden. Veraltete oder fehlerhafte Vorlagen können anfällig für Streitigkeiten und unterschiedliche Auslegungen sein. Ergänzend zum Vertrag stellen wir Arbeitgebern hilfreiche Formulare für Lohn und Personal zur Verfügung, etwa einen Personalbogen für neue Mitarbeitende.
Welche Folgen können unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag haben?
Unvollständige Vereinbarungen oder nicht rechtskonforme Klauseln können im ungünstigsten Fall dazu führen, dass auch weitere Vertragsbestandteile nichtig sind. Zudem dürfen Regelungen nicht gegen geltende Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz verstoßen. Ob eine Klausel in Ihrem Fall problematisch sein könnte, klärt ein Rechtsanwalt in Augsburg im Rahmen einer individuellen Prüfung.
Was ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag zu beachten?
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen sollten in der Regel die vorhersehbare Dauer sowie gegebenenfalls der Grund der Befristung im Vertrag festgehalten werden. Maßgeblich ist hier unter anderem das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Endet ein Arbeitsverhältnis vorzeitig oder anders als erwartet, kann eine Beratung durch einen Anwalt bei Kündigung sinnvoll sein.
Warum sollte der Arbeitsvertrag Regelungen zur Kündigung enthalten?
Klare Vereinbarungen zur Kündigung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses können spätere Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer reduzieren. Kommt es dennoch zu einer Kündigung, die unwirksam erscheint, ist Eile geboten: Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Prüfen Sie auch Geschäftsführerverträge?
Ja, wir sind auch bei der Erstellung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen tätig. Dabei können etwa Fragen zur Haftungsbegrenzung, zu klar definierten Tätigkeitsbereichen oder zur Berechnung variabler Vergütungen wie Tantiemen eine Rolle spielen. Da solche Verträge häufig eng mit der jeweiligen Gesellschaftsform verknüpft sind, bringen wir hier auch unsere Erfahrung als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ein.
Welche Leistungen bieten Sie Arbeitgebern rund um den Arbeitsvertrag?
Für Unternehmer übernehmen wir unter anderem die Erstellung individueller Arbeitsverträge, die Überarbeitung bestehender Musterverträge sowie die individuelle Beratung, auch bei kleineren Fragestellungen. Ziel ist es, alle zentralen Gesichtspunkte möglichst rechtssicher festzuhalten. Mehr über die Menschen, die bei uns arbeiten, erfahren Sie auf unserer Seite zum Team von Ott & Partner.
Wer trägt die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht?
Bei einer arbeitsrechtlichen Klage trägt in der Regel jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Je nach Situation kommen eine Vergütung nach dem RVG, ein Festpreisangebot, die Übernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder unter Umständen Ratenzahlung bzw. Prozesskostenhilfe in Betracht. Welche Option für Sie infrage kommt, klären wir gerne vorab. Sprechen Sie uns einfach über unsere Kontaktseite oder telefonisch unter 0821 50301-0 an.