Beratung durch den Anwalt für Ihren Arbeitsvertrag

Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher Ihnen mit einer Beratung bei der Gestaltung von einem Arbeitsvertrag weiterhelfen kann?

Als Arbeitnehmer wollen Sie den von Ihrem neuen Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsvertrag anwaltlich überprüfen lassen, da Ihnen die ein oder andere Regelung in dem vorgelegten Arbeitsvertrag nicht rechtskonform erscheint? Oder sind Sie Arbeitgeber und möchten Hilfe bei der Erstellung, Überarbeitung oder Durchsicht von Arbeitsverträgen erhalten?

Dann sind Sie bei uns, den Augsburger Anwälten von Ott & Partner für Arbeitsrecht, genau richtig.

Wir erstellen für Sie individuelle und rechtssichere Arbeitsverträge, überarbeiten Ihre Musterverträge und überprüfen Arbeitsverträge. Gerne können Sie auch die individuelle Beratung unserer Rechtsanwälte in Anspruch nehmen, falls Sie auch nur Hilfe bei der Beantwortung von nur einzelnen und kleineren Fragestellungen benötigen. Auch bei der Erstellung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen sind wir gerne anwaltlich für Sie tätig.

Durch den Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis begründet. Fehlerbehaftete und veraltete Musterverträge sind äußerst anfällig für Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und gegensätzliche Auslegungen, welche nach Abschluss des Arbeitsvertrages in vielfältiger Weise auftreten können.

Unvollständige Vereinbarungen und nicht rechtskonforme Klauseln im Arbeitsvertrag können im schlimmsten Fall zu einer Nichtigkeit weiterer Vertragsbestandteile führen. Um diesen negativen Folgen jedoch aus dem Weg zu gehen, sollten Sie Musterverträge nur als Orientierung verwenden und die Arbeitsverträge individuell für jeden Arbeitnehmer bzw. zumindest für jede Arbeitnehmergruppe gestalten oder doch zumindest individuell anpassen.

Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber allgemeine Pflichten, welche sie unbedingt einzuhalten haben. Daher sollten in den Vertragsklauseln alle zentralen Gesichtspunkte festgehalten werden. Für den Fall, dass es zu Konflikten zwischen den beiden Parteien kommen sollte, sind Sie daher als Arbeitgeber abgesichert.

Unsere Anwälte übernehmen gerne für Sie als Unternehmer:

  • Erstellung individueller Arbeitsverträge.
  • Überarbeitung Ihrer Musterverträge.
  • Individuelle Beratung, auch bei kleineren Fragestellungen.
  • Überprüfung und Überarbeitung von Geschäftsführerverträgen.

Unsere Anwälte übernehmen gerne für Sie als Arbeitnehmer:

  • Überprüfung Ihres Dienst- und Arbeitsvertrages.
  • Aufführen unwirksamer Klauseln.
  • Individuelle Beratung bei Fragen und Problemen mit Ihrem Arbeitgeber.

 

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber.

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?
Haben Sie folgende Vereinbarungen in Ihren Arbeitsverträgen getroffen?

  • Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, Grund der Befristung
  • Arbeitsinhalte und Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitszeit & Probezeit
  • Arbeitsort
  • Urlaub
  • Gehalt & Sonderzahlungen, Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Überstundenregelungen
  • Lohnzuschläge, -zulagen & Prämien
  • Betriebliche Sozialleistungen
  • Versetzung
  • Kündigung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Krankheitsfall
  • Nebentätigkeiten
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind
  • Unterschrift des Arbeitsgebers und –nehmers, Datum & Ort der Vertragsschließung

Wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit in Deutschland sind die Parteien Arbeitnehmer und Arbeitgeber kaum an gesetzliche Vorgaben gebunden.

Für den Arbeitgeber gibt es unzählige Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Arbeitsvertrags, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen diesen entgegenstehen. Dieser große Gestaltungsraum wird oft unterschätzt und sollte daher unbedingt ausgenutzt werden.

Der Arbeitsvertrag unterliegt keinem Formzwang, sollte aber unbedingt als schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Durch § 2 Nachweisgesetz wird beispielsweise geregelt, welche wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen sind. Diese sind unter anderem die oben aufgezählten zu vereinbarenden Regelungen.

 

Haben Sie auch hierzu nähere Fragen, helfen unsere Anwälte in Augsburg jederzeit.

Überprüfung von Arbeitsverträgen durch unsere Rechtsanwälte:

Bevor Sie Ihren Arbeitsvertrag unterzeichnen, sollte dieser überprüft werden. Damit kann verhindert werden, dass bestimmte Vertragsinhalte nicht aufgeführt sind oder einzelne Klauseln den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.

Darüber hinaus dürfen die Regelungen nicht gegen geltendes Recht, wie beispielweise das Arbeitsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz verstoßen. In diesem Bereich existieren jedoch noch unzählige weitere den Arbeitnehmer schützende Gesetze, weshalb man bei sich bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen mehreren Rechtsfragen zu stellen hat.

Zögern Sie daher auch in diesem Fall nicht, unsere Rechtsanwälte in Augsburg zu kontaktieren. Auch bei nur einzelnen Verständnisfragen können Sie gerne die Beratung unserer Anwälte in Anspruch nehmen.

 

Geschäftsführerverträge und Tantiemen-Regelungen:

mfasst der Geschäftsführervertrag eine Klausel, in welchem die Haftung des Geschäftsführers begrenzt wird?
Sind Ihre Tätigkeitsbereiche im Geschäftsführervertrag eindeutig aufgeführt?
Sind die Berechnungsverfahren von variablen Vergütungen, wie zum Beispiel Tantiemen, klar aufgezeigt?
Diese und noch unzählig weitere Fragestellungen wirft ein Geschäftsführervertrag den beteiligten Parteien auf.

Über unsere Anwälte:

Wir sind ein Team von Rechtsanwälten, welches Ihnen insbesondere in allen arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zur Seite steht. Durch die Bündelung von Fachkompetenz, hoher Leistungsbereitschaft und langjähriger Erfahrung erarbeiten wir als Anwalt effizient mit Ihnen gemeinsam durchdachte und individuelle Lösungen zu allen rechtlichen Schwierigkeiten.

 

Kontaktieren Sie uns als Anwalt gerne unter der Nummer
0821 50301-0, sofern wir Ihr Interesse geweckt haben.

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