Rechtsberatung durch Ihren Rechtsanwalt in Augsburg

Durch den interdisziplinären Ansatz von Ott & Partner in Augsburg bringen wir Ihre Rechtsangelegenheiten in Wirtschafts-, Gesellschafts- und Nachfolgerecht sicher ans Ziel. Wir stimmen Gesellschafts- und Erbrecht sowie andere Gebiete des Zivilrechts mit steuerlichen und unternehmerischen Anforderungen ab. Dadurch erreichen wir eine wirtschaftlich optimale Umsetzung Ihrer Vorhaben und minimieren gleichzeitig die Rechtsrisiken.

Mit intelligenten Unternehmensplanungen, Konzepten für Start-Ups, Businessplänen und Sanierungskonzepten unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich zu etablieren und zukünftig zu entwickeln. Unsere ausgebildeten Wirtschaftsexperten helfen Ihnen, Ihr Unternehmen auf Gewinn auszurichten.

Unsere Kompetenzfelder & Leistungen als Augsburger Rechtsanwaltskanzlei

Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht kommt unseren Mandanten der multidisziplinäre Blick insbesondere zugute, da etwa bei Gestaltungen und Abwicklungen von Vertragsbeziehungen zu in- und ausländischen Kunden, Lieferanten und Partnern sowie Gesellschaften die Fragestellungen und Lösungen aus einem Guss entwickelt werden können.

Erbrecht & Fragen der Unternehmensnachfolge

Unternehmen im Generationsumbruch brauchen besondere Beratung; Erbrecht und Fragen der Unternehmensnachfolge verlangen nach Vertrauenswürdigkeit und Einfühlungsvermögen sowie die Umsetzung von Ideen unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und erbrechtlicher Fragestellungen. Die Berater von Ott & Partner arbeiten in diesen Bereichen seit vielen Jahren erfolgreich im Team zusammen. Profitieren auch Sie hiervon!

Unternehmenskäufe, -verkäufe, M&A

Für Merger & Akquisition setzen wir interdisziplinäre Teams ein. Denn der mehrdimensionale Austausch bringt unseren Mandanten bessere Lösungen und mehr Sicherheit. Vernetztes Denken, verbesserte Chancen: mit diesem Ansatz begleiten wir Sie von der Due Diligence bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- und Sozialrecht als komplexes Gebiet mit stetigen Veränderungen und Neuerungen stellt auch erfahrene Arbeitgeber ständig vor neue Herausforderungen. Durch die Bündelung von Fachkompetenz und hoher Leistungsbereitschaft erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam durchdachte und effiziente Lösungen.

Existenzgründungen, Start-Up

Für alle Start-Ups ist ein wertvolles Erstgespräch mit Hinweisen und Tipps sowie die kostengünstige Gründung eines Unternehmens ein wichtiger Start in die Eigenständigkeit. Wir beraten Sie dabei sehr gerne.

Spezialbereiche:

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsverträge und Satzungen, Gesellschafterversammlungen, Gesellschaftsverkäufe, M&A, Sozialversicherungsfreiheit, Compliance

Handels-, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu anderen Geschäfts- und Wettbewerbspartnern, Handelsvertreterrecht, Transportrecht

Arbeits- und Dienstvertragsrecht

Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Entgelt-/Lohnfortzahlung, Geschäftsführerverträge, Mitbestimmungsrecht

Erbrecht und Unternehmens- / Betriebsnachfolge

Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Schenkung zu Lebzeiten, Übertragungen, Pflichtteilsansprüche, Nießbrauch

Privates Bau-, Architekten- und Immobilienrecht

Werkvertragsrecht, Bauverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge, Insolvenzrecht

Eigentumsrecht

Grundstücksrecht, Grunddienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Belastungen

Allgemeines Vertragsrecht

Vertragsgestaltung, Kaufverträge, Werkverträge, Darlehen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Unerlaubte Handlungen, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Schmerzensgeldrente

Verkehrsrecht (ohne Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht)

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Fiktive Abrechnung, Nutzungsentschädigung/Mietwagen

Ihr Team für unsere Rechtsberatung:

anwalt für gesellschaftsrecht in augsburg

Magnus Dühring

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

kanzlei für gesellschaftsrecht

Mathias Mörz

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant, Sustainability-Auditor (IDW)

Tel.: 0821 50301284
Fax: 0821 503018284

E-Mail: moerz@ott-partner.de

 

jonas strasser

Jonas Straßer

Rechtsanwalt

Tel.: 0821 5030124
Fax: 0821 50301-824

E-Mail: strasser@ott-partner.de

mitarbeiterin olivia roth

Olivia Baum

Rechtsanwältin

Tel.: 0821 5030153
Fax: 0821 50301853

E-Mail: baum@ott-partner.de

Wer bezahlt den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei einer Klage?

Bei einer Klage im Arbeitsrecht stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für den Rechtsanwalt trägt. In der Regel gilt das Prinzip, dass jede Partei, also sowohl der Kläger als auch der Beklagte, ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen muss. Es gibt jedoch verschiedene Zahlungs­möglichkeiten, die angeboten werden können. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine Vergütung nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) zu vereinbaren. Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Streitwert und den geleisteten Tätigkeiten des Rechtsanwalts. Alternativ können viele Rechtsanwälte im Arbeitsrecht auch Festpreis­angebote für bestimmte Leistungen machen. Dabei wird vor Beginn der arbeitsrechtlichen Beratung oder Vertretung ein pauschaler Preis vereinbart, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gilt.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht durch eine Rechtsschutz­versicherung übernommen werden. In diesem Fall muss jedoch vor Einleitung des rechtlichen Verfahrens geprüft werden, ob der Versicherungsschutz greift und welche Kosten abgedeckt sind. Zusätzlich zu diesen Optionen gibt es auch alternative Finanzierungs­möglichkeiten, wie z.B. die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder die Inanspruch­nahme von Prozess­kostenhilfe für finanziell schwächere Personen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Zahlungs­möglichkeiten zu informieren und sich bei Bedarf von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Weiterführende Informationsseiten für Sie:

Gesellschaftsrecht

Erbrecht

Arbeitsrecht