Rechtsberatung durch Ihren Rechtsanwalt in Augsburg
Durch den interdisziplinären Ansatz von Ott & Partner in Augsburg bringen wir Ihre Rechtsangelegenheiten in Wirtschafts-, Gesellschafts- und Nachfolgerecht sicher ans Ziel. Wir stimmen Gesellschafts- und Erbrecht sowie andere Gebiete des Zivilrechts mit steuerlichen und unternehmerischen Anforderungen ab. Dadurch erreichen wir eine wirtschaftlich optimale Umsetzung Ihrer Vorhaben und minimieren gleichzeitig die Rechtsrisiken.
Mit intelligenten Unternehmensplanungen, Konzepten für Start-Ups, Businessplänen und Sanierungskonzepten unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich zu etablieren und zukünftig zu entwickeln. Unsere ausgebildeten Wirtschaftsexperten helfen Ihnen, Ihr Unternehmen auf Gewinn auszurichten.

Unsere Kompetenzfelder & Leistungen als Augsburger Rechtsanwaltskanzlei
Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht kommt unseren Mandanten der multidisziplinäre Blick insbesondere zugute, da etwa bei Gestaltungen und Abwicklungen von Vertragsbeziehungen zu in- und ausländischen Kunden, Lieferanten und Partnern sowie Gesellschaften die Fragestellungen und Lösungen aus einem Guss entwickelt werden können.
Erbrecht & Fragen der Unternehmensnachfolge
Unternehmen im Generationsumbruch brauchen besondere Beratung; Erbrecht und Fragen der Unternehmensnachfolge verlangen nach Vertrauenswürdigkeit und Einfühlungsvermögen sowie die Umsetzung von Ideen unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und erbrechtlicher Fragestellungen. Die Berater von Ott & Partner arbeiten in diesen Bereichen seit vielen Jahren erfolgreich im Team zusammen. Profitieren auch Sie hiervon!
Unternehmenskäufe, -verkäufe, M&A
Für Merger & Akquisition setzen wir interdisziplinäre Teams ein. Denn der mehrdimensionale Austausch bringt unseren Mandanten bessere Lösungen und mehr Sicherheit. Vernetztes Denken, verbesserte Chancen: mit diesem Ansatz begleiten wir Sie von der Due Diligence bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht als komplexes Gebiet mit stetigen Veränderungen und Neuerungen stellt auch erfahrene Arbeitgeber ständig vor neue Herausforderungen. Durch die Bündelung von Fachkompetenz und hoher Leistungsbereitschaft erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam durchdachte und effiziente Lösungen.
Existenzgründungen, Start-Up
Für alle Start-Ups ist ein wertvolles Erstgespräch mit Hinweisen und Tipps sowie die kostengünstige Gründung eines Unternehmens ein wichtiger Start in die Eigenständigkeit. Wir beraten Sie dabei sehr gerne.
Spezialbereiche:
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsverträge und Satzungen, Gesellschafterversammlungen, Gesellschaftsverkäufe, M&A, Sozialversicherungsfreiheit, Compliance
Handels-, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu anderen Geschäfts- und Wettbewerbspartnern, Handelsvertreterrecht, Transportrecht
Arbeits- und Dienstvertragsrecht
Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Entgelt-/Lohnfortzahlung, Geschäftsführerverträge, Mitbestimmungsrecht
Erbrecht und Unternehmens- / Betriebsnachfolge
Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Schenkung zu Lebzeiten, Übertragungen, Pflichtteilsansprüche, Nießbrauch
Privates Bau-, Architekten- und Immobilienrecht
Werkvertragsrecht, Bauverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge, Insolvenzrecht
Eigentumsrecht
Grundstücksrecht, Grunddienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Belastungen
Allgemeines Vertragsrecht
Vertragsgestaltung, Kaufverträge, Werkverträge, Darlehen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Unerlaubte Handlungen, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Schmerzensgeldrente
Verkehrsrecht (ohne Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht)
Verkehrsunfall, Schadensersatz, Fiktive Abrechnung, Nutzungsentschädigung/Mietwagen
Ihr Team für unsere Rechtsberatung:

Magnus Dühring
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel.: 0821 50301–282
E-Mail: duehring@ott-partner.de

Mathias Mörz
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant, Sustainability-Auditor (IDW)
Wer bezahlt den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei einer Klage?
Bei einer Klage im Arbeitsrecht stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für den Rechtsanwalt trägt. In der Regel gilt das Prinzip, dass jede Partei, also sowohl der Kläger als auch der Beklagte, ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen muss. Es gibt jedoch verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, die angeboten werden können. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu vereinbaren. Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Streitwert und den geleisteten Tätigkeiten des Rechtsanwalts. Alternativ können viele Rechtsanwälte im Arbeitsrecht auch Festpreisangebote für bestimmte Leistungen machen. Dabei wird vor Beginn der arbeitsrechtlichen Beratung oder Vertretung ein pauschaler Preis vereinbart, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gilt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. In diesem Fall muss jedoch vor Einleitung des rechtlichen Verfahrens geprüft werden, ob der Versicherungsschutz greift und welche Kosten abgedeckt sind. Zusätzlich zu diesen Optionen gibt es auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe für finanziell schwächere Personen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten zu informieren und sich bei Bedarf von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Weiterführende Informationsseiten für Sie:
Gesellschaftsrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht