Kompetenz & Know how aus Augsburg von uns als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Die Kanzlei Ott & Partner, mit Sitz in Augsburg, ist seit vielen Jahren, ein fachkundiger Ansprechpartner zum Thema Arbeitsrecht.

Ihr fachkundiger Ansprechpartner
Die Kanzlei Ott & Partner, mit Sitz in Augsburg, ist seit vielen Jahren, ein fachkundiger Ansprechpartner zum Thema Arbeitsrecht.

  • Setzen Sie auf einen kompetenten Service,
  • Ihren ganz persönlichen Ansprechpartner,
  • eine beste Beratung
  • und dem guten Gefühl, bei Problemen erfahrene Juristen auf Ihrer Seite zu wissen

Für Arbeitgeber und -nehmer
Wir unterstützen beim Thema Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Unser Ziel ist es, Ihre Rechte und Pflichten aufzuzeigen und zu wahren und, falls nötig, uns vor Gericht dafür einzusetzen.
Gerne tritt unser Expertenteam in Augsburg, auch als Mediator ein um ein kostspieligen, nervenaufreibenden und langwierigen Rechtsstreit auszuweichen.

Vertrauen Sie bei Fragen oder auch schon bei ersten Anzeichen eines Problems aus dem Bereich Arbeitsrechts auf das Team von Ott & Partner!

Wir stehen für ganzheitliche Betreuung sowie, Diskretion und langjährige Erfahrung – natürlich auch über die Grenzen Augsburgs hinaus.

Die 5 häufigsten Fragen zum Arbeitsrecht:

Ein klares NEIN. Es gibt jedoch gesetzliche Mindestfristen. 

Laut Paragraf 622 des BGB gilt allgemein, dass ein Arbeitnehmer bei Kündigung die gesetzliche Frist von 4 Wochen (jeweils zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats) beachten muss. Im Arbeitsvertrag kann aber eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein, die dann auch eingehalten werden muss. Falls der Arbeitgeber kündigen möchte, dann müssen auch Beschäftigungsdauer und Alter des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass eine Kündigung grundsätzlich schriftlich zu erfolgen hat.

Ausnahmen bei den Kündigungsfristen bestehen in der Probezeit. Hier beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Das Gleiche gilt auch bei außerordentlichen Kündigungen. Dort hängt es von verschiedenen Faktoren ab, die es im Einzelfall, gerne durch unseren Arbeitsrecht Experten, zu prüfen gilt. Hier kommen Sachverhalte wie Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder Urlaubsantritt ohne Genehmigung infrage.

Überstunden können vom Arbeitgeber, im zulässigen Rahmen, gefordert werden, sofern dies im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung explizit angegeben ist. Außerdem gibt es unvorhergesehene Ausnahmesituationen (Notfälle oder Schadensabwehr) bei denen der Arbeitgeber Überstunden anordnen kann.

Wenn der Arbeitnehmer zulässige Überstunden ablehnt, kann eine Abmahnung und sogar eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgen. Dies gilt es im Einzelfall zu klären, am besten mithilfe von unseren Arbeitsrecht Spezialisten in Augsburg. Falls es sich um unzulässige Überstunden handelt, kann der Arbeitnehmer nicht rechtlich dazu verpflichtet werden.

Klar ist jedoch, dass vom Arbeitgeber angeordnete Überstunden bezahlt werden müssen oder ein Freizeitausgleich erfolgen muss.

In Deutschland dient das Arbeitszeugnis als wichtiger Nachweis über Qualifikationen und Leistungen in der vorherigen Stelle. Da es stets wohlwollend formuliert sein soll, ist es wichtig zu wissen, was darf in einem Zeugnis stehen und wie sollte es formuliert werden.

Im Verdachtsfall besteht das Recht, eine Korrektur beim ehemaligen Arbeitgeber anzufordern. Hier sollte genau geprüft werden, was korrigiert werden muss und was nicht. Wir empfehlen grundsätzlich, bevor schriftlich Widerspruch eingelegt wird, das persönliche Gespräch zu suchen. Falls ein solches Gespräch nicht erfolgreich verläuft oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht stattfinden konnte, suchen Sie sich die Beratung durch einen Anwalt aus unserer Kanzlei mit einer Expertise zum Thema Arbeitsrecht. 

Die Abmahnung informiert den Arbeitnehmer über ein Fehlverhalten und droht mit der Kündigung bei weiteren Verstößen. Die Abmahnung sollte daher unbedingt schriftlich erfolgen, aber auch eine mündliche Abmahnung ist möglich.

Die Abmahnung sollte den beanstandeten Sachverhalt, Hinweis auf Pflichtverletzung, Aufforderung zur Verhaltensänderung und Information über mögliche Konsequenzen beinhalten. Weiterhin sollte der Empfänger, der Absender sowie der zeitliche Rahmen des Vorfalls berücksichtigt sein.

Wussten Sie, dass die Wirkung einer Abmahnung normalerweise innerhalb von ein bis zwei Jahren erlischt, teilweise sogar bereits nach einem halben Jahr? Es ist jedoch stets eine Frage des Einzelfalls, den unser Spezialisten-Team für Arbeitsrecht, gerne für Sie überprüft.

Dem Arbeitnehmer stehen laut Bundesurlaubsgesetz insgesamt 24 Werktage zu. Dabei zählen alle Tage außer Sonn- und Feiertage als Werktage. Falls nur an fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird, dann reduziert sich dieser Anspruch auf 20 Arbeitstage. 

Seinen vollen Anspruch auf Urlaub, hat ein Arbeitnehmer sobald er sechs Monate in seiner Firma beschäftigt ist. Vorher wird dieser nur anteilig für jeden Monat Betriebszugehörigkeit angerechnet. Bei Erkrankung im Urlaub (mit ärztlichem Attest) werden diese Tage nicht vom Jahresurlaub abgezogen. 

Haben Sie eventuell schon ein konkretes Anliegen oder weitere Fragen?

Setzen Sie sich gerne mit unserem Team in Augsburg in Verbindung. Wir unterstützen Sie zu allen Themen des Erbrechts und informieren Sie umfassend und verbindlich.

 

 

Kontaktieren Sie uns als Anwalt gerne unter der Nummer
0821 50301-0, sofern wir Ihr Interesse geweckt haben.

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