Kündigungsschutzklage mit Ott & Partner – Ihre Rechte nach der Kündigung sichern

Kündigung erhalten? Sie haben nur 3 Wochen Zeit zu handeln!

Sie halten eine Kündigung in der Hand und fragen sich, ob diese rechtmäßig ist? Die kritische Drei-Wochen-Frist läuft bereits. Eine Kündigungsschutzklage ist das gerichtliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht, durch das ein Arbeitnehmer feststellen lässt, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtsunwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig von ihrer tatsächlichen Rechtmäßigkeit.

Bei Ott & Partner erreichen viele der Mandanten vorteilhafte Vergleiche oder Abfindungen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Kündigung sofort und handeln fristgerecht.

Unsere Kompetenzfelder & Leistungen als Augsburger Rechtsanwaltskanzlei

Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht kommt unseren Mandanten der multidisziplinäre Blick insbesondere zugute, da etwa bei Gestaltungen und Abwicklungen von Vertragsbeziehungen zu in- und ausländischen Kunden, Lieferanten und Partnern sowie Gesellschaften die Fragestellungen und Lösungen aus einem Guss entwickelt werden können.

Erbrecht & Fragen der Unternehmensnachfolge

Unternehmen im Generationsumbruch brauchen besondere Beratung; Erbrecht und Fragen der Unternehmensnachfolge verlangen nach Vertrauenswürdigkeit und Einfühlungsvermögen sowie die Umsetzung von Ideen unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und erbrechtlicher Fragestellungen. Die Berater von Ott & Partner arbeiten in diesen Bereichen seit vielen Jahren erfolgreich im Team zusammen. Profitieren auch Sie hiervon!

Unternehmenskäufe, -verkäufe, M&A

Für Merger & Akquisition setzen wir interdisziplinäre Teams ein. Denn der mehrdimensionale Austausch bringt unseren Mandanten bessere Lösungen und mehr Sicherheit. Vernetztes Denken, verbesserte Chancen: mit diesem Ansatz begleiten wir Sie von der Due Diligence bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- und Sozialrecht als komplexes Gebiet mit stetigen Veränderungen und Neuerungen stellt auch erfahrene Arbeitgeber ständig vor neue Herausforderungen. Durch die Bündelung von Fachkompetenz und hoher Leistungsbereitschaft erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam durchdachte und effiziente Lösungen.

Existenzgründungen, Start-Up

Für alle Start-Ups ist ein wertvolles Erstgespräch mit Hinweisen und Tipps sowie die kostengünstige Gründung eines Unternehmens ein wichtiger Start in die Eigenständigkeit. Wir beraten Sie dabei sehr gerne.

Spezialbereiche:

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsverträge und Satzungen, Gesellschafterversammlungen, Gesellschaftsverkäufe, M&A, Sozialversicherungsfreiheit, Compliance

Handels-, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu anderen Geschäfts- und Wettbewerbspartnern, Handelsvertreterrecht, Transportrecht

Arbeits- und Dienstvertragsrecht

Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Entgelt-/Lohnfortzahlung, Geschäftsführerverträge, Mitbestimmungsrecht

Erbrecht und Unternehmens- / Betriebsnachfolge

Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Schenkung zu Lebzeiten, Übertragungen, Pflichtteilsansprüche, Nießbrauch

Privates Bau-, Architekten- und Immobilienrecht

Werkvertragsrecht, Bauverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge, Insolvenzrecht

Eigentumsrecht

Grundstücksrecht, Grunddienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Belastungen

Allgemeines Vertragsrecht

Vertragsgestaltung, Kaufverträge, Werkverträge, Darlehen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Unerlaubte Handlungen, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Schmerzensgeldrente

Verkehrsrecht (ohne Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht)

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Fiktive Abrechnung, Nutzungsentschädigung/Mietwagen

Ihr Team für unsere Rechtsberatung:

anwalt für gesellschaftsrecht in augsburg

Magnus Dühring

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

kanzlei für gesellschaftsrecht

Mathias Mörz

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant, Sustainability-Auditor (IDW)

Tel.: 0821 50301284
Fax: 0821 503018284

E-Mail: moerz@ott-partner.de

 

jonas strasser

Jonas Straßer

Rechtsanwalt

Tel.: 0821 5030124
Fax: 0821 50301-824

E-Mail: strasser@ott-partner.de

mitarbeiterin olivia roth

Olivia Baum

Rechtsanwältin

Tel.: 0821 5030153
Fax: 0821 50301853

E-Mail: baum@ott-partner.de

Warum Ott & Partner für Ihre Kündigungsschutzklage wählen?

Die Entscheidung für den richtigen Rechtsanwalt beeinflusst das Ergebnis Ihrer Kündigungsschutzklage maßgeblich. Wir bieten Ihnen klare Vorteile im Bereich Arbeitsrecht.

  • Spezialisierung auf Arbeitsrecht – Mit über 25 Jahren Erfahrung in Kündigungsschutzklagen kennen unsere Rechtsanwälte jeden Aspekt des Kündigungsschutzes. Von der betriebsbedingten bis zur verhaltensbedingten Kündigung verfügen wir über fundierte Expertise.

  • Hohe Erfolgsquote – Viele unserer Klagen enden mit vorteilhaften Vergleichen oder attraktiven Abfindungen. Diese Ergebnisse sprechen für die Qualität unserer Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

  • Kostenübernahme – In den meisten Fällen trägt Ihre Rechtsschutzversicherung sämtliche Anwaltskosten vollständig. Wir klären die Deckung direkt mit Ihrem Versicherer.

  • Sofortige Fehlererkennung – Formfehler, Mängel in der Sozialauswahl oder Verstöße gegen den besonderen Kündigungsschutz identifizieren wir umgehend. Diese Schwachstellen nutzen wir zu Ihrem Vorteil.

  • Persönliche Betreuung – Sie haben direkten Kontakt zu erfahrenen Rechtsanwälten ohne Wartezeiten. Bei Ott & Partner sind Sie keine Nummer, sondern Mandant mit individuellem Anliegen.

Mit uns erhalten Sie die Kraft einer spezialisierten Anwaltskanzlei ohne bürokratische Hürden. Entwickelt für Arbeitnehmer in schwierigen Situationen, liefern wir Ergebnisse innerhalb kürzester Zeit.

So läuft Ihre Kündigungsschutzklage mit Ott & Partner ab

Der Weg zu Ihrem Recht folgt einem strukturierten Prozess. Unsere Fachanwälte begleiten Sie durch jeden Schritt bis zum erfolgreichen Abschluss.

Schritt 1: Sofortige Erstberatung

Innerhalb von 24 Stunden prüfen wir Ihre Kündigung und bewerten die Erfolgsaussichten. Wir analysieren, ob das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Dafür muss Ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen und Ihre Betriebszugehörigkeit länger als sechs Monate bestehen. Diese Beratung schafft Klarheit über Ihre rechtliche Situation.

Schritt 2: Fristgerechte Klageeinreichung

Unsere Fachanwälte reichen die Kündigungsschutzklage professionell beim zuständigen Arbeitsgericht ein – garantiert vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist. Der Klageantrag enthält alle erforderlichen Angaben: Kündigungszeitpunkt, angegebene Gründe und die Feststellung, dass Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Schritt 3: Gütetermin vor dem Arbeitsgericht

Im Gütetermin verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung oder Ihre Weiterbeschäftigung. Statistiken zeigen: Die Mehrheit aller Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich. Unsere Erfahrung in solchen Verhandlungen sichert Ihnen optimale Ergebnisse.

Schritt 4: Erfolgreicher Abschluss

Je nach Ihrem Ziel erreichen wir eine attraktive Abfindung oder Ihre Rückkehr in den Betrieb. Die Entscheidung liegt bei Ihnen – wir setzen Ihren Wunsch konsequent um.

Weiterführende Informationsseiten für Sie:

Gesellschaftsrecht

Erbrecht

Arbeitsrecht

Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsschutzklage

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen unserer Mandanten rund um Kündigungsschutz und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Was ist eine Kündigungsschutzklage und wann ist sie sinnvoll?

Eine Kündigungsschutzklage ist ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht, das feststellt, ob eine Kündigung unwirksam ist. Sie ist sinnvoll, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben oder eine Abfindung erreichen möchten.

Wie lange habe ich Zeit für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage?

Sie haben exakt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig von Formfehlern oder inhaltlichen Mängeln.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kündigungsschutzklage?

Bringen Sie das Kündigungsschreiben, Ihren Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen mit. Weitere Informationen zu Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit sind ebenfalls hilfreich.

Welche Abfindungshöhe kann ich erwarten?

Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und beruflichen Perspektiven. Als Faustformel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Unsere Rechtsanwälte verhandeln regelmäßig höhere Beträge.

Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist verpasse?

Die Kündigung gilt dann als wirksam. Nur unter strengen Voraussetzungen ist eine nachträgliche Zulassung möglich – etwa bei Krankheit oder nachweislicher Unkenntnis der Frist.

Kann ich während der Klage eine neue Stelle antreten?

Ja, Sie dürfen eine neue Arbeit aufnehmen. Dies beeinflusst Ihre Klage nicht negativ und kann sogar Ihre Verhandlungsposition stärken.

Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Der Gütetermin findet meist innerhalb von zwei bis sechs Wochen statt. Kommt kein Vergleich zustande, folgt der Kammertermin nach weiteren zwei bis vier Monaten.

Jetzt handeln – Ihre Kündigungsschutzklage starten

Die Drei-Wochen-Frist läuft. Jeder verlorene Tag verringert Ihre Handlungsmöglichkeiten. Nutzen Sie jetzt die kostenfreie Erstberatung bei Ott & Partner.