Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023

Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023

Zukünftig wird beim Beitrag zur Pflegeversicherung nach der Anzahl und dem Alter der Kinder des Arbeitnehmers differenziert.

Arbeitnehmer ohne Kinder 2,30 %
Arbeitnehmer mit einem Kind 1,70 %
(das Kind wird unabhängig des Alters unbegrenzt berücksichtigt)

Arbeitnehmer mit mehr als einem Kind erhalten für jedes Kind bis zum 25. Lebensjahr einen Abschlag in Höhe von 0,25 %. Staffelung der Beiträge:

  • Arbeitnehmer mit 2 Kindern 1,45 %
  • Arbeitnehmer mit 3 Kindern 1,20 %
  • Arbeitnehmer mit 4 Kindern 0,95 %
  • Arbeitnehmer mit 5 und mehr Kindern 0,70 %

Dies bedeutet für Sie, dass ab der Lohnabrechnung Juli 2023 alle Mitarbeiter mit Kindern
eine schriftliche Erklärung abgeben müssen. Ohne diese Erklärung kann ab sofort der verringerte Beitragssatz in der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt werden.

Für eine möglichst einfache und schnelle Umsetzung der Neuregelung haben wir Ihnen ein Formblatt entwickelt, welches Sie bitte von jedem Mitarbeiter mit Kindern ausfüllen und unterschreiben lassen. Wir bitten Sie uns diese Erklärungen mit der Lohnanweisung Juli zukommen zu lassen. Bitte bedenken Sie, wir können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärungen verarbeiten.

Arbeitnehmer die privat kranken- und pflegeversichert sind, sowie geringfügig/kurzfristig Beschäftigte und Studenten, betrifft diese Neuregelung nicht.

Das Formular finden Sie auf unserer Homepage bei den Downloads.

Für Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Lohnsachbearbeiter.

Wir sind für Sie da!

Damit Sie Ihre Fragen und Anregungen sofort klären können sind wir
Montag bis Freitag 8:30 bis 10:30 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 bis 15:00 Uhr
für Sie erreichbar. 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Lohn und Personal:

Susanne Sieg (ehm. Fergin)
0821 50301-44   sieg@ott-partner.de

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei vorgenannten Ausführungen lediglich um eine Momentaufnahme des aktuellen Sachstands handelt, der sich jederzeit ändern kann.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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