Ärzte-Rundschreiben Nr. 3/2022

Ärzte-Rundschreiben Nr. 3/2022

4. Corona-Steuerhilfegesetz: Steuerfreier Corona-Bonus in Gesundheitseinrichtungen bis Ende 2022 i. H. v. 4.500 € möglich!

Dem Beschluss zufolge können Arbeitgeber von Gesundheitseinrichtungen ihren Mitarbeitern noch bis Ende 2022 einen steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlen. Gehaltsumwandlungen sind schädlich!

  • Zum HintergrundUrsprünglich waren maximal 3.000 € Bonus vorgesehen, was nun auf 4.500 € angehoben wurde.
  • Der Personenkreis wurde erweitert. Die steuerfreie Corona-Prämie können folgende Personengruppen erhalten:
    • Beschäftigte in Arzt- und Zahnarztpraxen
    • Mitarbeiter in Krankenhäusern
    • Mitarbeiter bei ambulanten Pflegediensten
    • Mitarbeiter voll- oder teilstationärer Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Personen
    • Beschäftigte in Einrichtungen des ambulanten Operierens, in Vorsorge-, Reha- und Dialyseeinrichtungen
    • Beschäftigte bei Rettungsdiensten

    Reformstau

    Das Arbeitsumfeld war in den letzten Jahren nicht nur durch die Coronapandemie überschattet, sondern auch vom Reformstau im Gesundheitswesen. Neben dem Dauerthema „Pandemiemanagement“ befasst sich das Gesundheitsministerium allein in diesem Jahr unter anderem mit:

    • einer Krankenhausreform
    • einer Pflegereform
    • der Digitalstrategie (E-Rezept, elektronische Patientenakte)
    • der GKV-Finanzierung (Schließung des Defizits)

    Am 28. Juni 2022 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Eckpunkte für das GKV-Sparpaket über 17,2 Milliarden € vorgestellt:

    • Erhöhung des GKV – Zusatzbeitrags um 0,3 Punkte (4,8 Milliarden €),
    • Verwendung von Kassenreserven (4 Milliarden €),
    • Verwendung von Reserven des Gesundheitsfonds (2,4 Milliarden €),
    • Erhöhung des Steuerzuschusses zur GKV (2 Milliarden €),
    • Effizienzreserven (2 Milliarden €) bei Leistungserbringern heben (betrifft dies auch die Ärzteschaft?),
    • Solidarabgabe der Pharmaindustrie (1 Milliarden €),
    • Darlehen des Bundes an die GKV/Gesundheitsfonds (1 Milliarden €).

    Die seit Jahren überfällige und in Arbeit befindliche Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat laut Gesundheitsminister Lauterbach derzeit keine Priorität. Im Koalitionsvertrag der Ampel habe man Reformen, die das Zusammenspiel aus GKV und PKV berühren, ausgeklammert. Damit bleibt leider im PKV-Bereich die gültige GOÄ aus 1982 (Teilnovellierung) in 1996 bestehen. Dass diese weder den aktuellen Stand der heutigen Behandlungsmethoden noch die aktuellen Kostensätze in allen Bereichen widerspiegelt ist wohl klarer denn je.

    Stellenanzeigen: Originelle Ansprachen sind auch für Ärzte erlaubt

    In Stellenanzeigen sind Formulierungen wie “coole Typen” zulässig, solange keine Diskriminierung stattfindet.

    • Auch Ärzte wählen heutzutage originelle Stellenanzeigen um Praxispersonal zu gewinnen.
    • Das Arbeitsgericht (ArbG.) Koblenz hat entschieden, dass auch Ärzte in ihren Stellenanzeigen nach “coolen Typen” suchen dürfen. “Cool” ist laut dem ArbG. unabhängig vom Alter und ist demnach keine diskriminierende Formulierung.
    • Auch der Begriff “Typ” sei geschlechtsunspezifisch und schließt demzufolge keine Personengruppe aus.
    • Inzwischen gibt es eine ausgefeilte Rechtsprechung über zulässige beziehungsweise unzulässige Formulierungen. Nicht erlaubt ist beispielsweise, wenn Arbeitgeber nach “jungen” Bewerberinnen und Bewerbern suchen oder ein Geschlecht bei der Suche ausgeschlossen wird.
    • Beschreibt der Arzt seine Praxis in der Stellenanzeige als “jung”, kann dies ebenfalls ein Indiz für Diskriminierung sein. Ältere potenzielle Kandidaten könnten dabei vor einer Bewerbung abschrecken. Der Begriff “dynamisch” ist hingegen erlaubt.

      Gesundheitsministerkonferenz: Initiative gegen Investoren-MVZ

      Die Gesundheitsministerkonferenz möchte Initiative im Bundesrat gegen investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auch in der Zahnmedizin starten.

      • Gesundheitsministerinnen und -minister sehen Handlungsbedarf bei den fortschreitenden Investorentätigkeiten im Bereich der MVZ.
      • Sie plädieren für die Einschränkung von privaten Investoren bei der Gründung und dem Betrieb von MVZ.
      • Fremdinvestoren mit ausschließlichem Kapitalinteresse sollen ausgeschlossen werden. Hierfür müsste das Bundesgesundheitsministerium geeignete Regelungen im Bereich des Berufsrechts treffen.
      • Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer begrüßen den Beschluss.
      • Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sieht eine große Gefahr für die Patientenversorgung durch die steigende Zahl an versorgungsfremden Großinvestoren und Hedgefonds bei der zahnärztlichen Versorgung.
      • Nun liegt es am Bundesgesundheitsministerium schnell aktiv zu werden. Ansonsten könnte eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nachhaltig beschädigt werden.
      • Ebenfalls sollte diese Thematik im Bereich der ärztlichen Versorgung geregelt werden.
      • Das Bundesgesundheitsministerium sollte auch prüfen, ob neben der Begrenzung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren auch weitere gesetzliche Erforderlichkeiten in das Sozialgesetzbuch (§ 95 Abs. 1b SGB V) eingeführt werden sollten.
      • Ziel sollte die Begrenzung von monopolartiger Strukturen, sowie die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung – auch durch MVZ – sein.

      Ambulantes Operieren: Zusätzliche 60 Mio. € zur Förderung bestimmter ambulanter Eingriffe bereitgestellt

      Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet. 

      Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

      • Um bestimmte Eingriffe zukünftig ambulant erbringen zu können, wird zum 01.01.2023 ein zusätzliches Finanzvolumen in Höhe von 60 Mio. € (ein Plus von ca. 30 % für ausgewählte Leistungen) zur Verfügung gestellt.
      • Es bestehe zudem ein Bedarf in einem nächsten Schritt die gestiegenen Hygieneanforderungen in die Vergütung aufzunehmen, so der KVB-Chef Andreas Gassen.
      • Parallel dazu laufen auch Beratungen zwischen der GKV, KBV und der DKG zur Anpassung des AOP-Katalogs, wodurch eine möglichst umfassende Ambulantisierung erreicht werden soll.
      • Das IGES Institut legte ein Gutachten vor, das 2.500 medizinische Leistungen auswies, die grundsätzlich Ambulantisierungspotenzial besitzen und in den AOP-Katalog aufgenommen werden sollen. Auf dieser Grundlage soll der Katalog erweitert werden.
      • Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) begrüßte im Großen und Ganzen die Einigung, sieht allerdings noch Klärungsbedarf bei einigen Details, wie bspw. dem gewünschten Facharztstatus, der zur Leistungserbringung nötig sein soll.
      • Hinsichtlich des weiteren Vorgehens sei es laut Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC) Jörg-A. Rüggeberg, „in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren”.

      Arzthonorar: Kommen 2 Nullrunden auf die Ärzteschaft zu?

      In einer aktuellen Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zu Lauterbachs GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurden kürzlich konkrete Absichten laut, die die niedergelassenen Ärzte noch stärker an den Sparmaßnahmen beteiligen als bisher vorgesehen.

      • Um die hohen GKV-Ausgaben im vertragsärztlichen Versorgungsbereich zu stabilisieren, sollen laut Spitzenverband der Orientierungswert sowie die regionalen Punktwerte für 2023 und 2024 unverändert bleiben.
      • Darüber hinaus sollen u. a. die Zuschläge auf den Orientierungswert zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten unverändert bleiben. 
      • Laut KBV-Chef Dr. Andreas Gassen könnten Nullrunden und Honorarkürzungen mit den dadurch für die Patienten verbundenen spürbaren Leistungskürzungen derzeit nicht die Lösung sein.
      • Genauso wird es auch bei der Bundesärztekammer gesehen, die statt “willkürlicher Sparmaßnahmen” zur kurzfristigen Finanz-Stabilisierung nach strukturellen GKV-Reformen fragt.
      • Laut BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sei der geplante zusätzliche Bundeszuschuss von
        2 Mrd. € für 2023 nicht ausreichend.

      Gesundheitskioske: Ampel kündigt Gesetzvorschlag an

      Menschen in prekären Lagen sollen künftig sog. Gesundheitskioske nutzen können, um ihre Gesundheitskompetenz zu stärken und sich beraten zu lassen. Ebenfalls soll in diesen Einrichtungen der Kontakt zu Ärzten hergestellt werden.

      • Ein Ziel der Ampel-Koalition ist der Ausbau von niedrigschwelligen Beratungsangeboten für Behandlung und Prävention in benachteiligten Kommunen und Stadtteilen.
      • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte einen baldigen Gesetzesentwurf für Gesundheitskioske an. Dieses Gesundheitsangebot soll für sozial benachteiligte Menschen sein, um diesen einen besseren Zugang zu Gesundheitsangeboten zu bieten.
      • In Hamburg und Essen gibt es bereits solche Kioske.
      • Der Gesetzentwurf soll laut der SPD-Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidt in Ruhe ausgearbeitet werden, damit sich das Modell auch in ländlichen Regionen umsetzen lässt. Wichtig hierbei sei es, die Kommunen vor Ort miteinzubeziehen.

      Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei vorgenannten Ausführungen lediglich um eine Momentaufnahme des aktuellen Sachstands handelt, der sich jederzeit ändern kann.

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      Simone Görg Steuerberaterin / Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
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