Investitionsförderung – Digital jetzt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Sie bei Ihren Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten. Dies ist in zwei Modulen möglich:
Modul eins: Investitionen in digitale Technologien, wie zum Beispiel Implementierungen digitaler Technologien durch Dritte, insbesondere Hardware und Software die der Vernetzung Ihrer Praxis dient.
Modul zwei: Investitionen in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter, insbesondere um Ihre Belegschaft im Umgang mit digitalen Technologien zu qualifizieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte; höchstens 50.000 €. Eine erhöhte Förderung (Bonusprozentpunkte) erhalten Praxen in strukturschwachen Regionen:
+10 Prozentpunkte.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahmen online über das Antragstool beim BMWi oder dem von ihm beauftragten Projektträger ein.
- Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Investitionen müssen in Deutschland erfolgen
- Sie müssen einen Digitalisierungsplan erstellen
- Weiterbildungsanbietende müssen die Zertifizierung für Qualifizierungsmaßnahmen, eine gesetzliche Anerkennung oder Belege für die Qualitätssicherung des Angebots nachweisen
- zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigen Sie zwischen drei und 499 Mitarbeiter