Aktuelles zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren, 

seit längerer Zeit werden Änderungen und Anpassungen im Erbschaftsteuerrecht diskutiert, das gleichermaßen für Schenkungen gilt.

Zum einen sind es parteipolitische Überlegungen, zum anderen warten wir auch schon seit Herbst 2025 auf wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), insbesondere zu den Verschonungsregelungen und Freistellungen von Betriebsvermögen (Sie kennen die 85 % bzw. 100 % Freistellung von betrieblichem Vermögen im Gegensatz zu Privatvermögen. Nach unseren Informationen möchte das Bundesverfassungsgericht die Urteile in absehbarer Zeit verkünden.

Es gibt verschiedene Ansätze. Die SPD schlägt einen persönlichen Freibetrag von 900.000 € auf Lebenszeit vor. Das mag vielleicht auf den ersten Blick großzügig wirken, ist jedoch im Vergleich zum aktuellen Recht (Freibeträge gelten alle 10 Jahre) ungünstiger.

Das DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) hat einen anderen Reformvorschlag (siehe SZ vom 21.01.2026).

Eine Flat Tax (immer gleicher Prozentsatz) wird es eher nicht geben. Eine Staffelung nach dem Wert des Erwerbs wird wahrscheinlich beibehalten.

Vieles hängt von der Entscheidung des BVerfG zu den Verschonungsregelungen von Betriebsvermögen ab. Darauf möchte die CDU/CSU warten. Am liebsten wünscht sich die CSU eine Abschaffung der Erbschaftsteuer, jedoch „wird es so weit aber sicher nicht kommen“ (SZ vom 31.1./01.02.2026 S. 62).  

Was jedoch sicher scheint:

So günstig und vorteilhaft wie noch aktuell, wird es für die meisten Übertragungen (von Betriebsvermögen) kaum bleiben!

Was ist nun zu tun?

Wenn Sie Übertragungen planen, empfiehlt es sich, diese noch jetzt unter der aktuellen Rechtslage umzusetzen, bevor es nach einer politischen Einigung zu höheren steuerlichen Belastungen kommt.

Nutzen Sie die bestehenden Freibeträge für Erbschaft- und Schenkungsteuer möglichst effizient aus:

  • 500.000 € zwischen Ehe- und Lebenspartnern
  • 400.000 € pro Elternteil für jedes Kind
  • 200.000 € pro Großelternteil für jedes Enkelkind

Gerne besprechen wir mit Ihnen auch interessante Möglichkeiten hinsichtlich Nießbrauch, Rücktrittsklauseln, Güterstandschaukel, Familienwohnheim, Stiftungen, Zugewinnausgleich und weitere Ideen.

Wir sind mit unserem Team für Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer sehr gerne an Ihrer Seite. Dürfen wir Sie begleiten?

Sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Erbschaftsteuerteam von Ott & Partner

Selbstverständlich stehen wir für Beratungen jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an!

Ihr Erbschaftsteuerteam von Ott & Partner

0821 50301–0    info@ott-partner.de

 

Bildrechte: © iStock-1129440342

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei vorgenannten Ausführungen lediglich um eine Momentaufnahme des aktuellen Sachstands handelt, der sich jederzeit ändern kann.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.