Hochwasser: Soforthilfen

Hochwasser: Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft beschlossen

Angesichts der schweren Hochwasserschäden hat das bayerische Kabinett in seiner Sitzung vom 4. Juni 2024 ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Die Staatsregierung unterstützt die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch folgende Soforthilfen:

  • Privathaushalte können für Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei “Versicherbarkeit” gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
  • Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe wird eine Soforthilfe von bis zu 200.000 Euro gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
  • In der Landwirtschaft werden Hilfen bis zu maximal 50.000 Euro gewährt. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50  Prozent des Gesamtschadens erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 Prozent begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
  • Allen Bürgern, Gewerbebetrieben, selbständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).
  • Zudem stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.

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