Neuerungen zum Jahreswechsel 2021/2022 aus der Lohnabteilung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei vorgenannten Ausführungen lediglich um eine Momentaufnahme des aktuellen Sachstands handelt, der sich jederzeit ändern kann.

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Sehr gerne würden wir Sie in diesem Bereich beraten und evtl. bei Bedarf Vereinbarungen für Sie und Ihre Arbeitnehmer entwerfen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Stefanie Frank Rechtsanwältin  0821 50301–53    s.frank@ott-partner.de

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei vorgenannten Ausführungen lediglich um eine Momentaufnahme des aktuellen Sachstands handelt, der sich jederzeit ändern kann.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.