Verjährung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei vorgenannten Ausführungen lediglich um eine Momentaufnahme des aktuellen Sachstands handelt, der sich jederzeit ändern kann.

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Sehr gerne würden wir Sie in diesem Bereich beraten und evtl. bei Bedarf Vereinbarungen für Sie und Ihre Arbeitnehmer entwerfen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Stefanie Frank Rechtsanwältin  0821 50301–53    s.frank@ott-partner.de